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  3. Disco-Verbot: Dürfen Discos Flüchtlinge einfach aussperren?

Disco-Verbot
26.01.2016

Dürfen Discos Flüchtlinge einfach aussperren?

Dürfen Türsteher Flüchtlingen einfach den Zutritt in die Disco verweigern?
Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

Wie jetzt in Freiburg verweigern immer wieder Discos Flüchtlingen den Zutritt - auch in Bayern. Aber dürfen das Club-Betreiber überhaupt so einfach?

Aus Angst vor Diebstählen und sexuellen Übergriffen verbieten Discos in Freiburg Flüchtlingen den Zutritt. Auch in Bayern gab es bereits solche Fälle. So sorgten unter anderem das "Amadeus" in Ingolstadt und der Club Brucklyn im oberbayerischen Bad Tölz für Diskussionen, als sie zwischenzeitlich Asylbewerber abwiesen. Sie begründeten dieses Disco-Verbot mit den Beschwerden weiblicher Gäste.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bekommt immer wieder solche Vorfälle mit. Deswegen sensibilisiert er seine Mitglieder nach eigenen Angaben für den Umgang mit Flüchtlingen, um Diskriminierung zu verhindern. "Wir erklären, welche Abweisungsgründe rechtswidrig sind und unter welchen Umständen Abweisungen auch zulässig sein können", heißt es vom Verband.

Wann dürfen Discos Asylbewerber abweisen?

Grundsätzlich dürfen Türsteher Gäste abweisen, wenn diese den Dresscode des Clubs oder das festgelegte Mindestalter nicht erfüllen. Auch aggressive, berauschte oder stark betrunkene Menschen müssen nicht in den Club gelassen werden. Aber das Gesetz verbietet Diskriminierung. Das heißt: Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Sexualität dürfen keine Rolle spielen.

Ein Problem bekommen Disco-Betreiber laut DEHOGA zum Beispiel dann, wenn ein türkischer Jugendlicher beweisen kann, dass "deutsch aussehende" Besucher im Gegensatz zu ihm eingelassen wurden. "Dann muss der Discotheken-Betreiber gerichtsfest beweisen, dass die Abweisung wegen anderer Gründe wie Trunkenheit erfolgte", heißt es vom Verband.

Disco-Verbot: Flüchtlinge können Betreiber bei Diskriminierung verklagen

Sollte sich ein Flüchtling von einer Disco diskriminiert fühlen, kann er vor Gericht ziehen. "Sollte sich der Vorwurf bestätigen, steht den Betroffenen Schmerzensgeld zu", sagt der Ulmer Anwalt Thomas Oberhäuser, der Experte für Ausländer- und Asylrecht ist. Er kenne beispielsweise einen Fall aus Hannover, bei dem ein Club-Betreiber deswegen tatsächlich 2000 Euro an einen Asylbewerber zahlen musste.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

23.11.2015

WUndert sich irgendjemand über diese Problematik? Ich nicht....immer wieder wird vergessen, aus welchen Kulturen die Jungen Männer kommen.

In ALLEN Hekrunftsländern sind Frauen wenig bis gar nichts wert, gehen oft nur vollverschleiert vor die Tür, und die Frau die ihr Gesicht zeigt und geschminkt ist ist austoamtische eine Hure oder zumindest ein loses Weib.

und diese jungen Männer sind nun plötzlich in einer Gesellschaft, wo Frau selbstbestimmt ist, sich selbstverständlich schminkt, genauso selbstverständlich im Minirock rumrennt, und dabei auch noch das Recht hat, NEIN zu sagen oder bei frechen Versuchen des Begrapschens auf die FInger klopft`?

Kann ja nicht gutgehen.

Hier auf Diskriminierung hinzuarbeiten und die Leute damit zu ermutigen ist genau der falsche Weg.

Warum darf man in Deutschland denn nicht klar sagen, die Regeln sind hier SO, halt dich auch dran!!!

Oder soll ich dann in Zukunft als Frau auf Diskriminierung klagen weil die lieben männlichen Flüchtlinge im Supermarkt mich als Frau an das Ende der Schlange stellen, weil sie es gewohnt sind zuerst dranzukommen, bin ja nur Frau???

Ja, so eine Zukunft sehe ich auf mich zukommen, ich warte noch auf den Tag, aber die Verhältnisse werden in die Richtung gehen...wenn wir nicht endlich FORDERN dürfen, wie man sich hier zu verhalten hat.

22.11.2015

Wen dann wohl die Diskothekenbetreiber auf Schadenersatz verklagen können, wenn aufgrund unbotmäßiger Gäste, die sich auf das Diskriminierungsverbot berufen, die Mehrzahl der anderen Gäste wegbleiben?

17.11.2015

(Verstoß NUB 7.2/7.3)

17.11.2015

Hier mal lesen, dann weiterdiskutieren:

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verein-entschuldigt-sich-sexuelle-belaestigungen-auf-refugees-welcome-in-bonn-verein-a1283883.html

23.11.2015

Zu den negativen Bewertungen zu Ihrem Kommentar:

Was soll bitteschön an diesem Kommentag negativ sein?
Ich erlebe hier immer wieder kopfschüttelnd, wie Beiträge negativ bewertet werden, bei denen lediglich auf Fakten verwiesen wurde.
Mir kommt das wie Bocken bei kleinen Kindern vor: "Bäääh, das ist jetzt aber doooof, das will ich nicht lesen bzw. passt nicht zu meiner Meinung!"?

16.11.2015

Ein Geschäftsinhaber muß doch wohl das Recht haben seine Kunden zu schützen. Das es Ärger gibt, wenn die Asylmänner kommen ist doch logisch, die kommen doch nicht um das überteuerte Bier zu trinken. Was sie wollen ist doch jedem klar. Daraus eine Diskrimminierung zu machen ist eine Unverschämtheit gegen über der Geschäftsleute. Aber man findet auch immer einen Anwalt, dem dieses Geschäftsmodel gerade recht kommt.

16.11.2015

"Sollte sich der Vorwurf bestätigen, steht den Betroffenen Schmerzensgeld zu", sagt der Ulmer Anwalt Thomas Oberhäuser, der Experte für Ausländer- und Asylrecht ist....Darf eine Disco Flüchtlinge einfach abweisen? - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Darf-eine-Disco-Fluechtlinge-einfach-abweisen-id36097497.html

Respekt, was sich XY-Einwanderer & Co., alles leisten können, sogar einen Besuch in der Disco !