Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. EU: Großbritannien erhielt 128 Milliarden Euro Rabatt bei EU-Beitragszahlungen

EU
10.04.2019

Großbritannien erhielt 128 Milliarden Euro Rabatt bei EU-Beitragszahlungen

Großbritannien hat in der EU einen gewaltigen Rabatt bekommen.
Foto: Frank Augstein, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Großbritannien sparte durch den sogenannten Briten-Rabatt eine gewaltige Summe: 128 Milliarden Euro. Das ist die Höhe eines gesamten EU-Jahreshaushalts.

Wann auch immer die Briten am Ende die EU verlassen, sie täten gut daran, vorher noch einmal nachzurechnen. Denn das steht fest: Eine Mitgliedschaft in der Union zum Dumpingpreis wie bisher werden sie nicht mehr bekommen. Am Tag des Brexit endet eine Ausnahmeregelung, die in der Geschichte der EU einmalig ist: der Briten-Rabatt.

Eine Aufstellung der Europäischen Kommission, die unserer Redaktion vorliegt, zeigt, um welche Dimensionen es dabei geht: Seit dem Jahr 1985, als die Sonderregelung in Kraft trat, bis 2017 hat dieser Rabatt dem britischen Steuerzahler sage und schreibe 128,091 Milliarden Euro gespart. Das entspricht ungefähr dem Haushalt der Europäischen Union für ein Jahr.

"Die Steuerzahler der anderen Mitgliedstaaten haben Großbritannien mit 128 Milliarden Euro subventioniert", kommentierte der SPD-Europa-Abgeordnete Jo Leinen diese Zahlen gegenüber unserer Redaktion. Nach dem Austritt sei die Zeit für "Extrawürste" vorbei.

Höhepunkt war übrigens die Finanzperiode zwischen 1999 und 2006, als Brüssel dem Vereinigten Königreich 40,13 Milliarden Euro erstattete. Denn es handelt sich tatsächlich um eine Rückvergütung. Die Regel sieht nämlich vor, dass London zunächst seinen Anteil am europäischen Haushalt zu zahlen hat. Das waren beispielsweise für das Jahr 2016 rund 12,75 Milliarden Euro plus 3,3 Milliarden Euro aus Mehrwertsteuer-Einnahmen der EU.

Über Subventionen und Beihilfen flossen 7,05 Milliarden Euro an Hilfen direkt in das Vereinigte Königreich. 66 Prozent des Nettobetrags ergaben 5,87 Milliarden Euro, die als Rabatt wieder zurückflossen. Sollte die nächste Generation der britischen Politiker je an einen Wiedereintritt in die EU denken, käme das Europa sehr viel teurer zu stehen.

Was steckt hinter dem Briten-Rabatt?

Die Geschichte dieses Rabatts beginnt genau genommen schon 1973, als Großbritannien EU-Mitglied wurde. Bereits ein Jahr später wollte London wieder aus der EU aussteigen, Bundeskanzler Helmut Schmidt verhinderte das. Aber fortan nervte die britische Premierministerin Margret Thatcher ihre Amtskollegen, bis es 1984 schließlich zum legendären Auftritt mit ihrer Handtasche kam, die sie heftig auf ihr Pult schlug und dabei den Satz rief: „Ich will mein Geld zurück.“

Der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und alle anderen stimmten – extrem gereizt - zu, der Briten-Rabatt war geboren. EU-intern wird er übrigens mit Blick auf Thatchers Auftritt gerne als Quengel-Rabatt bezeichnet. Alle Versuche, das System abzustellen, scheiterten bisher. Zwar verständigte man sich 2005 darauf, die Vergünstigung bis 2013 zu reduzieren. Als es dann so weit war, beschlossen die Staats- und Regierungschefs jedoch, das Instrument im Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2020 fortzuschreiben.

Über den Rabatt für Großbritannien wurde in der EU oft gestritten

Die Briten selbst vergessen diese Gratifikation übrigens gerne – auch im Wahlkampf vor dem Brexit-Votum Mitte 2016. Als damals der Slogan geboren wurde, dass das Land pro Woche 350 Millionen Pfund pro Woche in das eigene Gesundheitssystem stecken wollte anstatt es der EU zu überweisen, hatte man sich genau genommen verrechnet. Die Brexit-Befürworter hatten (absichtlich?) vergessen, den Rabatt abzuziehen – rund 95 Millionen Euro pro Woche. Aber Fakten spielten damals ohnehin keine allzu große Rolle.

Der Rabatt war und ist ein ständiger Zankapfel zwischen den Mitgliedstaaten. Alle anderen EU-Länder müssen nämlich für die Vergünstigungen Großbritanniens aufkommen – auch die ärmeren, jungen Mitglieder Osteuropas. In Jahr 2014 zahlte Polen so 294,4 Millionen, Rumänien 101,4 Millionen und Bulgarien, das ärmste EU-Land, 29,9 Millionen Euro.

Deutschland, die Niederlande, Schweden und Österreich müssen nur ein Viertel des Betrages zahlen, der eigentlich ihrem Anteil entsprechen würde. Anders gesagt: Sie bekommen einen Rabatt auf den Rabatt. Folglich stellen Frankreich und Italien etwa die Hälfte aller Erstattungen bereit. 2014 zahlte Deutschland 379,6 Millionen Euro, während Frankreich 1,592 Milliarden und Italien 1,165 Milliarden zahlten.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.