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  3. Europäische Union: EU-Parlament verklagt Ungarn wegen Verletzung von EU-Werten

Europäische Union
12.09.2018

EU-Parlament verklagt Ungarn wegen Verletzung von EU-Werten

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban weist die Vorwürfe zurück, nach denen sein Land EU-Werte verletze.
Foto: Wiktor Dabkowski/ZUMA Wire, dpa

Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge ist das schärfste Mittel gegen ein EU-Land. Nun stehen schon zwei Länder am Pranger der Gemeinschaft.

Nach Polen muss sich auch Ungarn einem Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europaparlament stimmte am Mittwoch für ein Rechtsstaatsverfahren, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen könnte. Nun muss sich der Rat der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen. Für die Auslösung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Verletzung von EU-Werten: Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn

Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn".

Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert.

Frankreich und Deutschland zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis

In dem nun angenommenen Papier wird ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Ungarn gefordert. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. 

Der deutsche Außenminister Heiko Maas (SPD) betonte nach der Abstimmung, dass die Grundwerte der Europäischen Union nicht verhandelbar seien. Die EU sei "mehr als eine Mischung aus Binnenmarkt und Kohäsionsfonds", sagte er im Bundestag. Sie sei eine Wertegemeinschaft auf der Basis von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. "Auf die Grundwerte gibt es keine Rabatte", sagte Maas. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vertritt nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert die Auffassung, diese Wertegemeinschaft könne nur funktionieren, wenn alle die Werte auch achteten. 

Frankreichs Regierungssprecher Benjamin Griveaux zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis: "Ich glaube, es war wichtig, heute Morgen daran zu erinnern, dass man nicht auf der einen Seite von den Vorteilen der Union profitieren kann (...), und sich auf der anderen Seite über ihre Regeln und Grundwerte hinwegsetzt", sagte er in Paris. "Unsere Identität steht auf dem Spiel."

Ungarns Ministerpräsident Orban wehrt sich gegen Vorwürfe der EU

Die Hürden für eventuelle Strafen gegen Ungarn sind allerdings hoch. Der Ministerrat müsste in einem nächsten Schritt mit der Zustimmung von vier Fünfteln der Mitgliedsstaaten feststellen, dass die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der EU-Werte besteht. Nur, wenn im Anschluss der Rat der EU-Staaten einstimmig beschließt, dass im Fall Ungarn tatsächlich eine solche Verletzung vorliegt, können mögliche Strafen durchgesetzt werden. Im Extremfall verliert das Land Stimmrechte im Ministerrat. Vor jedem Schritt muss aber das betroffene Mitgliedsland Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.

Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es nicht in einem Einwanderungsland leben wolle. (dpa)

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