Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. US-Sanktionen: EU will die Iran-Sanktionen der USA mit Gesetz abwehren

US-Sanktionen
17.05.2018

EU will die Iran-Sanktionen der USA mit Gesetz abwehren

Donald Trump, Präsident der USA, zeigt ein unterzeichnetes Präsidentschaftsmemorandum, nachdem er eine Erklärung zum Ausstieg aus dem Atomdeal mit dem Iran abgegeben hat.
Foto: Ting Shen, XinHua Xinhua, dpa

Die EU bietet US-Präsident Donald Trump im Kampf um das Iran-Atomabkommen die Stirn. Können drohende US-Sanktionen ausgehebelt werden?

Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran wird die EU ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktivieren. "Wir müssen jetzt handeln", sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag nach einem EU-Spitzentreffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia. Es gehe darum, vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu schützen.

Über das sogenannte "Blocking Statute" könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt werden. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. 

Das EU-Abwehrgesetz gibt es seit 1996 - zum Einsatz ist es noch nicht gekommen

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, blieb zunächst unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in Sofia, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar. "In einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen bei entsprechenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika - da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren", sagte Merkel.

Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte. Es muss nun um die neuen US-Sanktionen ergänzt werden. Dies solle bereits an diesem Freitagvormittag um 10.30 Uhr geschehen, sagte Juncker. Ziel ist, dass das Gesetz einsatzbereit ist, wenn US-Sanktionen am 6. August wirksam werden sollten.

EU soll Irans Wirtschaftsbeziehungen retten

Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte. 

Lesen Sie dazu auch

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb von 60 Tagen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will er sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können. (dpa)

Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.