Eine neue Hürde für TTIP & Co.
Künftig haben Staaten ein Vetorecht gegen Freihandelsabkommen
Die Freiheit beim Freihandel ist vorbei. Jahrelang hatte die Brüsseler EU-Kommission bei den Verhandlungen über Abkommen mit den USA – TTIP – und Kanada – Ceta – den Standpunkt vertreten, sie sei – gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – alleine zuständig. Am Dienstag legten sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg quer und präsentierten ein wegweisendes Gutachten für alle zukünftigen Abkommen: Die nationalen Parlamente haben ein Mitsprache- und vor allem ein Mitentscheidungsrecht. Die Hürden liegen dabei hoch: Sagt nur eine Abgeordnetenkammer Nein, ist die Vereinbarung am Ende.
Konkret ging es in dem vorliegenden Fall um einen Freihandelsvertrag mit Singapur, betroffen sind aber auch die diversen Dokumente zwischen Japan sowie Mexiko und der EU. Sie könnten bald abgeschlossen werden Aber alle Papiere enthalten genau jene zwei Punkte, von denen das Gericht nun sagt, dass sie nicht von Brüssel alleine festgelegt werden dürfen. Dabei geht es zum einen um ausländische Investitionen in den Mitgliedstaaten sowie um das ohnehin heftig umkämpfte Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten.
„Ein wegweisendes Urteil“, kommentierte der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange. „Die Unklarheit der vergangenen Jahre hat der Union geschadet“, fügt der SPD-Politiker hinzu. Sein CDU-Kollege, der Europa-Parlamentarier und Handelsexperte Daniel Caspary, meinte dagegen, nötig seien jetzt „separate Abkommen über die Dinge, die in EU-Verantwortung liegen und jene, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind.“
Tatsächlich zeichnet sich schon länger ab, dass die Gemeinschaft ihre handelspolitischen Verantwortlichkeiten neu sortieren muss. Spätestens seit dem Streit um den Ceta-Freihandelsvertrag mit Kanada, bei dem wochenlang das Regionalparlament der belgischen Provinz Wallonie ein Veto eingelegt hatte, war absehbar, dass die bisherige Aufgabenteilung nicht mehr funktionieren würde. Das Gericht schuf nun Klarheit. Demnach dürfen Kommission und EU-Parlament aber durchaus Vereinbarungen über den Marktzugang der beiden Partner vereinbaren, den Schutz ausländischer Investoren festlegen und Bestimmungen über wettbewerbswidrige Verhaltensweisen oder Monopole treffen. Auch der soziale Schutz von Arbeitnehmern liegt in der Hand der EU. Alle weiteren Themen aber berühren die Hoheit der Mitgliedstaaten. Und deshalb sind künftig die nationalen Parlamente, je nach Landesverfassung auch die regionalen Kammern, zu befragen.
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