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25.03.2010

Einigung auf Grundgesetzänderung für Jobcenter

Einigung auf Grundgesetzänderung für Jobcenter
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat sich erleichtert über den Kompromiss zu den Jobcentern geäußert: "Wäre eine Einigung nicht zustande gekommen, hätte das nach dem 31. Dezember 2010 ein schieres Durcheinander bedeutet".

"Dem konnte sich in den Gesprächen niemand entziehen. Der Erfolgsdruck war hoch", sagte der Verhandlungsführer der unionsgeführten Länder der "Berliner Zeitung".

Eine Spitzenrunde von Union, FDP und oppositioneller SPD hatte sich am Mittwoch auf eine Grundgesetzänderung verständigt, die die Beibehaltung der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen in der bisherigen Form möglich macht. Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher werden damit auch künftig "aus einer Hand" betreut. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll nun bis zur Sommerpause abgeschlossen werden. Tillich wies die Kritik der Linkspartei, der Kompromiss führe zu einem Flickenteppich in der Betreuung von Langzeitarbeitslosen, zurück. "Das ist Unfug. Das System wird transparenter", sagte er.

Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte und für eine Änderung eine Frist bis Ende 2010 gesetzt hatte. Noch im vergangenen Jahr war eine bereits vereinbarte Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert.

Die Beilegung des jahrelangen Streits war von einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Sie hatte sich auf Eckpunkte verständigt. Dazu zählt auch, dass die Optionskommunen, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern, erhalten bleiben, ihre Zahl von derzeit 69 auf bis zu 110 sogar ausgeweitet wird.

Der Nationale Normenkontrollrat begrüßte die Einigung. "Die Bund- Länder-Arbeitsgruppe hat unnötige Bürokratie verhindert", erklärte der Ratsvorsitzende Johannes Ludewig. Die ursprünglich beabsichtigte Auflösung der Jobcenter hätte nach Einschätzung des Normenkontrollrates für Millionen von Menschen zu immensen Mehrbelastungen geführt. "Jeder Betroffene hätte zwei Behörden aufsuchen und zwei Anträge stellen müssen, um eine Leistung zu erhalten. Aus ökonomischer Sicht auf jeden Fall nicht empfehlenswert", sagte Ludewig in einer Mitteilung. Der Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung beim Bürokratieabbau.

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