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Elterngeld
17.02.2020

Elterngeldreform: Mehr Geld bei Frühchen und mehr Teilzeit

Das Elterngeld soll reformiert werden: Mütter und Väter von Frühchen sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, Topverdiener bekommen keine Unterstützung mehr.
Foto: Felix Kästle, dpa

Elterngeld soll Familien nach einer Geburt finanziell absichern. Zukünftig sollen Frühgeburten berücksichtigt werden - und Topverdiener keine Unterstützung mehr erhalten.

Eltern von Frühchen sollen künftig einen Monat länger

Elterngeld

erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in

Teilzeit

arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen. Das geht aus einem Entwurf für eine

Elterngeldreform

hervor, der der

Deutschen Presse-Agentur

vorliegt. Er wurde vergangene Woche in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben.

Der Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht außerdem vor, dass Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen.

Staat gibt für Elterngeld sieben Milliarden Euro aus

Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner. Nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) gibt der Staat jährlich mehr als sieben Milliarden Euro dafür aus.

Giffey will nun mit der Reform nach eigenen Angaben das Elterngeld noch mehr auf Partnerschaftlichkeit ausrichten. Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, dürfen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So werde beispielsweise eine vier-Tage-Woche möglich, heißt es im Entwurf.

Partnerschaftsbonus beteiligt Väter stärker an der Kinderbetreuung

Außerdem werden die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus gelockert. Dabei handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Eltern eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen. Der Bonus stärke die Beteiligung von Vätern nachweislich, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Trotzdem werde er bisher nur von einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Eltern in Anspruch genommen. Eltern von Babys, die besonders früh auf die Welt gekommen sind, will Giffey stärker unterstützen. Sie sollen mit der geplanten längeren Zahlung des Elterngeldes mehr Zeit bekommen, "um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können".

Warum Spitzenverdiener keinen Anspruch auf Elterngeld haben

Zur Begründung, warum Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen, heißt es im Entwurf: "Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Herabsetzung des Grenzbetrags für Paare mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch angemessen." Geplant ist, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten. Dafür muss die Reform aber zunächst vom Kabinett beschlossen werden und dann durch Bundestag und Bundesrat. (dpa)

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