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Ermittlungen nach Suizid
13.10.2016

Nach Tod von al-Bakr: Aufklärung wird jetzt schwieriger

Ende mit Schrecken: Ein Leichenwagen verlässt die Justizvollzugsanstalt Leipzig. Hier hatte sich der unter Terrorverdacht festgenommene Dschaber al-Bakr umgebracht.
Foto:  Jan Woitas (dpa)

Nach dem Selbstmord des Syrers al-Bakr üben Bundespolitiker massive Kritik an den sächsischen Behörden. Die Grünen beantragen eine Sondersitzung des Innenausschusses.

Lange wäre er nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt in Leipzig geblieben. Da Generalbundesanwalt Peter Frank in Karlsruhe bereits das Ermittlungsverfahren gegen den aus Syrien stammenden Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr an sich gezogen hatte, wäre der 22-Jährige wohl in den nächsten Tagen entweder nach Bruchsal oder nach Stuttgart-Stammheim überstellt worden, um dort für die Vernehmungen zur Verfügung zu stehen.

Doch dazu kam es nicht mehr. Al-Bakr, der nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in dieser Woche einen Terroranschlag in Berlin verüben wollte und am Montag in Leipzig von drei syrischen Landsleuten überwältigt worden war, brachte sich am Mittwochabend in seiner Zelle in Leipzig um. Mit dem T-Shirt der Anstaltskleidung erhängte er sich an dem sogenannten Zwischengitter zwischen der Tür und der Zelle.

Der Tag nach dem Suizid: Entsetzen ist groß

Am Tag danach ist in Berlin das Entsetzen groß. Wie konnte dies geschehen, obwohl bekannt war, dass al-Bakr suizidgefährdet war? Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der sich am Donnerstag in Luxemburg mit seinen EU-Kollegen traf, nannte den Tod des Islamisten und IS-Anhängers einen „Rückschlag“ im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und forderte eine „umfassende und schnelle Aufklärung“ durch die sächsischen Behörden. „Die Ermittlungen sind dadurch erschwert worden.“ Dies gelte auch „für die Aufklärung gegebenenfalls weiterer Tatbeteiligter, Hintermänner, Netzwerke und Ähnliches“.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), kritisierte: „Dieser Selbstmord hätte nicht passieren dürfen.“ Al-Bakr hätte, da er suizidgefährdet war, „aus Gründen des Selbstschutzes rund um Uhr beobachtet werden müssen“. Ähnlich äußerte sich auch CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. „Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs, des besorgniserregenden Sprengstofffundes und der erheblichen Bedrohung unseres Landes ist das eine Tragödie.“ Da al-Bakr wohl bereit gewesen sei, gegenüber den Sicherheitsbehörden auszusagen, verliere man eine „wichtige Informationsquelle“. Bosbach wollte zudem nicht ausschließen, dass al-Bakr Teil einer Terrorzelle sei, „die noch immer aktiv ist“.

Massive Kritik an den Sicherheitsbehörden

Massive Kritik wurde in Berlin an den Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen laut. Er sei „fassungslos über die fortgesetzten Pannen in Sachsen“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Im Falle al-Bakrs handle es sich um eine „beispiellose Aneinanderreihung von Polizei- und Justizversagen“. In Sachsen fehle „offensichtlich jede Voraussetzung für eine professionelle Terrorbekämpfung“.

Noch deutlicher wurde Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt: „Einmal zu versagen ist eine Panne. Mehrfach zu versagen ist eine Pleite. Und wenn es immer wieder passiert, dann muss man darüber nachdenken, ob es sich hier um institutionelles Versagen handelt.“ Die Grünen-Fraktion im Bundestag beantragte eine Sondersitzung des Innenausschusses am Montag. „Von den ersten geheimdienstlichen Informationen zu Anschlagsplanungen bis zum Tod al-Bakrs in der JVA Leipzig ist der gesamte Fall von Ungereimtheiten und Fragen geprägt“, sagte Innenexpertin Irene Mihalic, die selber Polizeibeamtin ist. „Wir wollen klären, welche Erkenntnisse zu Anschlagsplanungen tatsächlich vorlagen und ob es dazu in den letzten Tagen weitere Hinweise gab.“ Zudem solle geklärt werden, seit wann der Verfassungsschutz über Kenntnisse verfügte und ob es Kontakte zu den Syrern in Leipzig gab, die al-Bakr gefesselt hatten.

Folge des Selbstmords: Verfahren wurde eingestellt

Als Folge des Selbstmords hat die Bundesanwaltschaft das eingeleitete Verfahren gegen den 22-jährigen Syrer, der im Februar 2015 nach Deutschland kam und als Flüchtling anerkannt wurde, eingestellt. Gegen Tote wird nicht ermittelt. Allerdings wollen die Ermittler unabhängig vom Tod des Hauptverdächtigen die Hintergründe des geplanten Sprengstoffanschlags auf einen Berliner Flughafen aufklären.

Zudem gibt es einen weiteren Tatverdächtigen. In der Wohnung in Chemnitz, in der al-Bakr seine Bombe bastelte, wurde der 33jährige Syrer Khalid A. festgenommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassen.

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