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EU-Austritt
19.03.2018

Erst 2020: Zum Brexit dauert es ein Jahr länger

Michel Barnier (r), Beauftragter der EU-Kommission für den Brexit, und David Davis, Brexit-Minister von Großbritannien, kommen in Brüssel zusammen.
Foto: Virginia Mayo/AP, dpa

London und Brüssel einigen sich auf Details des EU-Austritts. Bis Ende 2020 soll es erst einmal eine Übergangsphase geben.

So viel Einigkeit gab es zwischen EU-Chefunterhändler Michel Barnier und dem britischen Brexit-Minister David Davis selten: "Uns ist ein entscheidender Schritt gelungen", sagten beide. Bei ihren Verhandlungen erreichten Großbritannien und die EU "eine weitgehende Übereinstimmung über einen geordneten Austritt".

"Der Durchbruch war möglich, weil beide Seiten mit viel gutem Willen verhandelt haben", erklärte Premierministerin Theresa May, nachdem die Delegationen fast das gesamte Wochenende hindurch hinter verschlossenen Türen gerungen hatten. Dabei sind ein Abkommen über die geplante Übergangsphase und Grundsätze des Austrittsvertrages zustande gekommen, die nun am 30. März 2019 beginnt und am 31.Dezember 2020 endet.

Brexit Übergangsphase geht bis Ende 2020

In dieser Zeit versprach die Regierung auf der Insel, sich weiter an alle EU-Regeln zu halten und auch wie bisher seine Mitgliedsbeiträge nach Brüssel zu überweisen. Dies gelte, obwohl das Land dann in der EU nicht mehr mitreden dürfe. Dafür erhält Großbritannien den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion.

Doch Barnier machte am Montag schnell klar, dass "eine Etappe eben nur eine Etappe" bleibe. Die Übergangsregeln können nur dann in Kraft treten, wenn rechtzeitig bis Ende März nächsten Jahres auch ein Vertrag für den geordneten Austritt unter Dach und Fach ist, also ratifiziert werden kann. Der Druck auf die Verhandlungspartner bleibt also, obwohl die Fortschritte durchaus greifbar sind.

Zur Nordirland-Frage gibt es noch keine Lösung

London hat sich wesentlichen EU-Forderungen gebeugt. So dürfen jene EU-Bürger, die in der Übergangsphase in das Vereinigte Königreich kommen, dort bleiben. Ab 30. März gibt es die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die "juristische Sicherheit" biete, betonte Barnier. Keine Lösung fanden die Unterhändler beider Seiten allerdings zur Nordirland-Frage.

Fest steht bisher nur, dass es keine harte Grenze geben soll, um das Karfreitagsabkommen zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland nicht zu gefährden. Andererseits werden jedoch Zollübergänge nötig sein, nach jetzigem Stand an der Grenze zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich – für die britische Regierung unvorstellbar.

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