Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Plagiate: Es bleibt dabei: Koch-Mehrin bekommt Doktor-Titel nicht zurück

Plagiate
07.02.2014

Es bleibt dabei: Koch-Mehrin bekommt Doktor-Titel nicht zurück

Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren wegen Plagiaten entzogenen Doktortitel nicht zurück. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH).
Foto: Jochen Lübke/Archiv dpa

Silvana Koch-Mehrin (FDP) bekommt ihren wegen Plagiaten entzogenen Doktortitel nicht zurück. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH).

Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin Silvana Koch-Mehrin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die "Lateinische Münzunion 1865-1927" hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden.

Die Politikerin hatte "Mängel an "Quellennachweisen" eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien.

Gegen den Entzug ihres Doktortitel zog die Politikerin zunächst vor das Verwaltungsgericht, scheiterte dort aber. Die Richter stellten fest, dass Silvana Koch-Mehrin in ihrer Doktorarbeit teils mehrseitige Passagen samt Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich übernommen hatte, ohne dies kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin "wiederholt und planmäßig" getäuscht habe, hieß es Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (7 K 3335/11).

Koch-Mehrin ging in Berufung

Koch-Mehrin ging gegen das Urteil in Berufung - und scheiterte dort jetzt wieder. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lehnte den Antrag der Politikerin auf Berufung ab: Der VGH habe keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils.

Silvana Koch-Mehrin ist eine von mehreren Politikern, die in den vergangenen Jahren ihre Doktortitel wegen Plagiaten verloren.     AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.