Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wahlbrief abgeben: Europawahl 2019: War Briefwahl am Wahltag noch möglich?

Wahlbrief abgeben
27.05.2019

Europawahl 2019: War Briefwahl am Wahltag noch möglich?

Immer mehr Menschen im Landkreis Landsberg stimmen per Briefwahl ab.
Foto: Thorsten Jordan

Briefwahl bei der Europawahl 2019: Bis wann war sie möglich? Konnten Vergessliche ihren Wahlbrief auch am Wahltag noch abgeben? Hier die Infos.

Sie haben sich bei der Europawahl 2019 für die Briefwahl entschieden, den Wahlbrief am Wahlsonntag aber immer noch nicht verschickt? Hier erfahren Sie, ob Sie das noch nachholen können.

Europawahl 2019: Briefwahl noch am Wahltag beantragen

Der Wahlschein musste eigentlich bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen war das auch noch  am Wahltag bis 15 Uhr möglich - zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die das persönliche Wählen in einem Lokal unmöglich macht.

Bis wann die Wahlbriefe abschicken?

Am 26. Mai um 18 Uhr mussten alle Wahlunterlagen zur Auszählung vorliegen - nachträglich werden keine Stimmen akzeptiert. Wer die Unterlagen per Post verschickt hat, sollte das laut Bundeswahlleiter spätestens drei Werktage vor der Wahl getan haben - also bis zum Donnerstag, 23. Mai 2019. Nur dann sei sichergestellt, dass sie rechtzeitig ankommen. Verschicken ist am Wahltag also keine Option mehr - abgeben aber schon.

Briefwahl bei Europawahl: Wahlbrief am Wahltag noch abgeben?

Wer den Wahlbrief nicht verschickt hatte, hatte am Wahlsonntag trotzdem noch die Möglichkeit, die eigene Stimme zählen zu lassen. Der Wahlbrief konnte nämlich auch am 26.5.19 noch abgegeben werden - und zwar an der Stelle, die in den Unterlagen angegeben ist. Jeder sollte sich aber über die Möglichkeiten in der eigenen Stadt oder Gemeine informieren. In Augsburg zum Beispiel wurden Wahlbriefe von 8 bis 18 Uhr im Bürgerbüro Stadtmitte angenommen (hier mehr Infos für Augsburg).

Europawahl 2019: Briefwahl aus dem Ausland möglich?

Wer sich im Ausland aufhielt, konnte dennoch an der Briefwahl teilnehmen. Der Bundeswahlleiter weist aber darauf hin, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert werden musste. Nur innerhalb Deutschlands ließ er sich ohne Porto verschicken.

Außerdem mussten die Unterlagen rechtzeitig verschickt werden, damit sie bis zum 26. Mai zur Auszählung vorliegen. Der Bundewahlleiter empfiehlt, außerhalb von Europa den Versand per Luftpost zu nutzen.

So läuft das Wählen

Bei der Europawahl 2019 wird nur eine Stimme für eine Partei abgegeben. Bestimmte Politiker lassen sich damit nur indirekt wählen: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidaten auf ihrer festen Wahlliste ziehen ins Parlament ein.

Bei der Briefwahl läuft das Abgeben der Stimme so ab:

  1. Der Wähler setzt auf dem Stimmzettel ein Kreuz für die gewünschte Partei und steckt ihn in den blauen Umschlag, der zugeklebt wird.
  2. Auf dem Wahlschein muss die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unterschrieben werden.
  3. Der Wahlschein und der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel werden in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt.
  4. Der zugeklebte Wahlbrief kann innerhalb Deutschlands unfrankiert verschickt werden.

Briefwahl: So werden die Ergebnisse der Europawahl ausgezählt

In jedem Wahlkreis gibt es Briefwahlvorstände. Sie zählen nach Abschluss der Europawahl heute am 26. Mai 2019 um 18 Uhr diese Stimmen aus. In den vorläufigen Ergebnissen, die nach der Wahl veröffentlicht werden, sind auch die Stimmen der Briefwahl mit eingerechnet. (sge)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.