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  3. Fall Hussein K.: Exklusiv - Die CDU will ein europäisches Strafregister

Fall Hussein K.
23.03.2018

Exklusiv - Die CDU will ein europäisches Strafregister

Im Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin ist Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Das Landgericht Freiburg hat den Asylbewerber Hussein K. wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Hätte die Tat verhindert werden können?

Für den Sexualmord an einer Freiburger Studentin muss der Asylbewerber Hussein K. lebenslänglich in Haft – die politische Aufarbeitung des Falles ist dagegen noch lange nicht abgeschlossen. Nach dem Willen des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) soll in Zukunft jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt werden.

"Außerdem brauchen wir nicht nur ein europäisches Fahndungs-, sondern auch ein europäisches Strafregister", betonte Strobl gegenüber unserer Redaktion. "Man kann niemandem vermitteln, dass ein angeblich minderjähriger Flüchtling, der eine solche Straftat begangen hat und seinen Meldeauflagen nicht nachkommt, nicht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wird."

Hussein K. gab sich bei der Einreise als Minderjähriger aus

Hussein K. war im Jahr 2013 in Griechenland schon einmal wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau verurteilt worden, später aber gegen Auflagen frei gekommen. Anschließend tauchte er unter und kam nach Deutschland, wo die Behörden nichts von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten. Wäre er nach seinem Untertauchen zur Fahndung ausgeschrieben worden, vermutet Strobl, wäre er auch aufgefallen.

Gleichzeitig mahnte der CDU-Politiker, der auch stellvertretender Vorsitzender seiner Partei ist, mehr Sorgfalt bei der Überprüfung von Altersangaben an. "Dazu müssen wir in Zweifelsfällen alle Methoden der Altersfeststellung in Betracht ziehen, aktuell zum Beispiel die Untersuchung des Handwurzelknochens." Ärzteverbände lehnen Röntgen ohne medizinische Indikation jedoch als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ab. Nach verschiedenen Gutachten war Hussein K., der sich bei seiner Einreise als Minderjähriger ausgegeben hatte, zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt. Sein Verteidiger hat bereits angekündigt, an, er werde Revision einlegen. Da K. Drogen und Alkohol eingenommen habe, sei er nicht voll schuldfähig gewesen.

Gefahr für erneute Straftaten durch Hussein K. sei erheblich

Michael Kubiciel, Professor für Strafprozessrecht an der Universität Augsburg, geht davon aus, dass die Verschleierung des Alters ein Grund für die Härte des Urteils war. "Das stimmt keinen Richter freundlich", sagte er. Dass gegen Hussein K. die Höchststrafe verhängt wurde, überrascht ihn nicht: "Mord lässt nur eine lebenslange Haftstrafe zu." In dem Fall könne die Absicht des Täters, eine andere Straftat– die vorangegangene Vergewaltigung– zu verschleiern, als Mordmerkmal gelten.

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Die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk begründete das Urteil, das auch eine spätere Sicherungsverwahrung ermöglicht, unter anderem mit dem Charakter von Hussein K. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, betonte sie, "hält die Kammer für nahezu ausgeschlossen". K. müsste dafür "ein anderer Mensch" werden. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass er erneut Straftaten begehe. (mit dpa)

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