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Terror
18.10.2016

Expertenkommission soll Arbeit im Fall "Al-Bakr" noch im Oktober aufnehmen

In diesem Haus in Leipzig wurde der Terrorverdächtige Syrer Al-Bakr gefasst.
Foto: Hendrik Schmidt (dpa)

Eine unabhängige Sonderkommission soll den Fall des Terroverdächtigen Jaber Al-Bakr untersuchen. Ein mutmaßlicher Komplize des Syrers wurde dem Haftrichter vorgeführt.

Rund eine Woche nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr hat die politische Aufarbeitung des Falls begonnen. Eine von der sächsischen Landesregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission wird noch im Oktober ihre Arbeit aufnehmen, wie Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am Dienstag in Dresden mitteilte. Auch der Innen- sowie der Rechtsausschuss des Landtags befassten sich erstmals mit den Hintergründen des Falls al-Bakr.

"Es geht um eine umfassende und unabhängige Analyse und Bewertung der Vorgänge", erklärte Tillich nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss. Die Expertenkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Herbert Landau solle konkrete Empfehlungen für die Arbeit der sächsischen Behörden geben. Es müsse geprüft werden, "ob die Maßstäbe in der Justiz den Herausforderungen gerecht werden" und ob Gesetze und Vorschriften angepasst werden müssten, sagte Tillich.

Jaber AL-Bakr wurde von Syrern überwältigt und der Polizei übergeben

Al-Bakr war bei einem Polizeieinsatz in Chemnitz am 8. Oktober dem Zugriff der Beamten entkommen. In einer von ihm genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiven Sprengstoffs gefunden. Später wurde der Syrer in Leipzig von mehreren Landsleuten überwältigt, am vergangenen Mittwoch erhängte sich al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.

Khalil A., der mutmaßliche Terrorhelfer al-Bakrs, wurde am Dienstag dem Haftrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt, wie aus Justizkreisen in Karlsruhe verlautete. A. wird verdächtigt, die Chemnitzer Wohnung angemietet zu haben. Zudem soll A. an der Beschaffung der Chemikalien für den Sprengstoff beteiligt gewesen sein.

Der Haftrichter am BGH prüfte den Angaben zufolge, ob weiter dringender Tatverdacht vorliegt. Nach der Anhörung in Karlsruhe sollte A. in Untersuchungshaft nach Dresden zurückgebracht werden, wo er in seiner Zelle unter ständiger Beobachtung stehe.

Die von Sachsen eingesetzte Expertenkommission soll auch die Standards zur Suizidprävention in den Haftanstalten des Landes in Bezug auf Selbstmordattentäter prüfen. Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hatte nach dem Tod al-Bakrs Versäumnisse eingeräumt und erklärt, auf solch einen islamistischen Strafgefangenen sei man nicht vorbereitet gewesen.

Die Rolle der sächsischen Justiz im Fall "Al-Bakr" soll ebenfalls untersucht werden

Der Kommission gehören neben Landau die Psychologin und frühere Direktorin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sowie Jürgen Jakobs, ehemaliger Inspekteur der Polizei des Landes Brandenburg an.

Am Dienstagnachmittag trafen sich der Innen- und Rechtsausschuss des sächsischen Landtags zu einer Sondersitzung, um sich mit den Umständen und möglichen Fehlern bei der Fahnung nach dem Terrorverdächtigen sowie den Hintergründen seines Suizids zu befassen. Die Sitzung war von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie von den Linken beantragt worden.

Die Grünen haben zudem eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, um die Vorfälle um den Suizid von al-Bakr zu untersuchen. Es gehe darum aufzuklären, welche Rolle die sächsische Justiz, aber auch die Bundesbehörden gespielt haben, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter am Dienstag. "Denn es ist offensichtlich, dass es in Sachsen Versagen gab."

SPD-Fraktionsvize Eva Högl sprach sich für bundesweit einheitliche Regelungen im Strafvollzug aus. Mit einer Videoüberwachung hätte der Suizid womöglich verhindert werden können, sagte Högl im Deutschlandfunk. "In Sachsen ist das offenbar nicht möglich, in Nordrhein-Westfalen schon." afp

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