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25.07.2010

FDP erarbeitet Eckpunkte für Sorgerechtsreform

FDP erarbeitet Eckpunkte für Sorgerechtsreform
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Die schwarz-gelbe Koalition will die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder stärken. "Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder.

Unser gemeinsames Ziel ist ein modernes Sorgerecht, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). Sie begrüßte entsprechende Vorschläge aus der FDP-Bundestagsfraktion. "Es geht jetzt darum, die Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten."

Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte deren Familienrechtsexperte Stephan Thomae der "Passauer Neuen Presse" ("PNP"/Samstag). Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht. Derzeit werden nach dem Bericht entsprechende Eckpunkte erarbeitet. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Die zuständige Unionsabgeordnete Ute Granold (CDU) signalisierte Zustimmung. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt", sagte sie der "PNP". Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen.

Die Grünen-Familienpolitikerin Katja Dörner erklärte: "Beim Sorgerecht unverheirateter Väter muss dringend eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Das derzeitige Vetorecht der Mutter ist nicht haltbar." Es gebe keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Ende vergangenen Jahres, wonach die Regelung in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.

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