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Asyl-Politik
17.04.2019

FDP kritisiert Seehofers Abschiebegesetz

Horst Seehofer will ein schärferes Abschiebegesetz.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa

Exklusiv Die geplante Verschärfung der Abschiebe-Gesetze stößt auf Kritik. FDP-Fraktionsvize Thomae spricht von "rechtswidrigem Systembruch".

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass mehr abgelehnte Flüchtlinge abgeschoben werden sollen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen. Doch noch bevor sich das Kabinett am Mittwoch mit dem dafür von Bundesinnenminister Horst Seehofer erarbeiteten Gesetzentwurf befassen soll, wird Kritik von allen Seiten laut. Die Opposition wirft dem CSU-Minister vor, eine Drohkulisse aufzubauen, die SPD tut sich mit Abschiebungen generell schwer und sogar CDU-Justizminister aus den Bundesländern machen gegen Seehofer mobil. Es bestünden „erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken“, schreibt zum Beispiel der CDU-Justizminister Nordrhein-Westfalens, Peter Biesenbach, in seiner Bewertung des Entwurfs. Er warnte außerdem vor massiven Sicherheitsproblemen.

FDP-Vize Thomae: Unterbringung in Gefängnissen ist rechtswidriger Systembruch

Sein Amtskollege Guido Wolf aus Baden-Württemberg hält Seehofers verschärfte Abschiebehaft für praktisch nicht umzusetzen. In den randvollen Gefängnissen im Südwesten sei es „beim besten Willen nicht möglich, auch noch Abschiebehäftlinge aufzunehmen“, erklärt der CDU-Mann. Seehofer will ein Grundproblem der Migrationspolitik anpacken, wonach abgelehnte Flüchtlinge, die Deutschland verlassen müssen, kurz vor der Abschiebung untertauchen. Er plant deshalb, dass die Betroffenen bis zu zehn Tage in Gefängnissen in Gewahrsam genommen werden sollen.

„Die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen wäre ein rechtswidriger Systembruch“, kritisiert der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. „Da liegt der Gedanke nahe, dass im Bundesinnenministerium Abschiebehäftlinge offenbar kollektiv als Straftäter eingestuft werden.“ Der Innenpolitiker hat das Europarecht auf seiner Seite, das es verbietet, abgelehnte Asylbewerber mit verurteilten Straftätern zusammen in Gefängnisse zu stecken. Seehofer will dieses Gebot für drei Jahre aussetzen, weil es einfach zu wenige Plätze in der Abschiebehaft gibt. Thomae stört sich außerdem daran, dass Seehofer abgelehnte Flüchtlinge schlechter stellen will, die keine Reisepässe vorlegen wollen. Bisher schützt sie der Verlust der Reisedokumente vor einer Abschiebung, was den Verdacht nahe legt, dass viele ihre Pässe vernichtet haben. Wer sich künftig nicht um die Papiere kümmert, soll nicht arbeiten dürfen und keine Integrationsangebote bekommen. Damit würden Menschen „durch die ,Duldung light’ zu Flüchtlingen zweiter Klasse“, kritisiert Thomae.

Nicht einmal jede zweite Abschiebung findet tatsächlich statt

Für die Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag ist die Lage nicht einfach. Zu ihrem Leidwesen hat einerseits SPD-Justizministerin Katarina Barley den Entwurf etwas abgeschliffen, anderseits wiegen die Beschwerden aus den Ländern immer noch schwer. „Der SPD fehlt es am Willen, das Ausweisungsrecht wirksam durchzusetzen, deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren noch die eine oder andere Verbesserung erreichen“, sagt der CDU-Rechtspolitiker Alexander Throm. Die Unionsfraktion hält es zum Beispiel für vertretbar, dass schwer kriminelle Flüchtlinge vor ihrer Abschiebung in normale Gefängnisse verbracht werden.

Im vergangenen Jahr schob Deutschland 23.600 Menschen ab. Das waren etwas weniger als im Jahr zuvor, obwohl sich die Regierung eine Steigerung vorgenommen hatte. Polizisten berichten aus der Praxis immer wieder von enormen Problemen, weil sich Migranten verstecken, krank sind oder keine Papiere vorzeigen. Von den 57.000 geplanten Abschiebungen scheiterte 2018 mit 31.000 mehr als jede Zweite.

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