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Facebook darf nicht mehr so skrupellos sein

Kommentar Von Jürgen Marks
07.02.2019

Das Bundeskartellamt will die Sammelwut des Datenkonzerns Facebook eindämmen. Warum das nicht mehr als ein Warnschuss ist.

Das deutsche Kartellamt hat Facebook einen Warnschuss verpasst. Der US-Konzern darf seine Quasi-Monopolstellung nicht mehr missbrauchen, um den 23 Millionen täglichen deutschen Nutzern zu diktieren, dass sie der Datensammelei innerhalb von Facebook, auf den konzerneigenen Plattformen Instagram und Whatsapp sowie auf externen Seiten zustimmen müssen, bevor sie die Welt des Netzwerks betreten dürfen.

Facebook legt Beschwerde ein

Zudem will die Behörde die Position von Wettbewerbern im Werbemarkt stärken - vom Fernsehen bis zu den Zeitungen. Die geraten nämlich zunehmend in die Defensive, weil sie nicht so skrupellos Daten sammeln können und wollen.

Alles gut also? Leider nein. Denn der Stopp würde nur für Deutschland gelten. Das Land ist angesichts von weltweit 1,5 Milliarden Tagesnutzern für die Datenkrake nicht bedeutend. Da Facebook Beschwerde gegen die Entscheidung einlegte, darf der Konzern auch bis zum nächsten Urteil weitersammeln. Deshalb ist der Entscheid leider nicht mehr als ein Warnschuss.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte nach dreijähriger Prüfung entschieden: Das Online-Netzwerk dürfe Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat. "Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook", sagte der Kartellamtspräsident in Bonn. Wenn der Nutzer die Einwilligung verweigere, dürfe Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen.

Mundt sieht in dem Fall grundlegende Bedeutung. "Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen", sagte er. "Der Nutzer gewinnt ein Stück Datenhoheit zurück." Er könne in Zukunft selbst bestimmen, welche Daten von ihm genutzt und wie sie zusammengeführt werden. Die Entscheidung des Kartellamts gelte aber nicht rückwirkend für bereits von Facebook gesammelte und verknüpfte Daten, schränkte er ein.

Habeck nennt den Beschluss gegen Facebook "wegweisend"

Die Entscheidung der Wettbewerbshüter traf bei Verbraucherschützer und in der Politik auf breite Zustimmung. "Der Datensammelwut des Unternehmens wird nun zum Schutze von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mit Mitteln des Kartellrechts begegnet", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller.

Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck nannte den Beschluss "wegweisend". Facebook müsse entflochten und das europäische Wettbewerbsrecht reformiert werden. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer betonte: "Die Absage an eine ungebremste Datensammelwut war überfällig." Auch der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, unterstützt das Vorgehen. "Facebook erhebt zu viele Daten und verknüpft diese Daten dann auch noch miteinander", sagte Wambach dem Tagesspiegel. "Es ist gut, dass das Kartellamt dem nachgegangen ist".

Schauen Sie auch unser Video: Kartellamt bremst Facebook

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.02.2019

Es mag ein erster Schritt sein, der einen Social-Media-Giganten sicher nicht in die Knie zwingen wird.

Was aber um der ganzen Debatte um Facebook, Google & Co vergessen wird ist, dass (100)Tausende von PC-Programmen oder Smartphone-Apps existieren die dies ebenso praktizieren.
Als einigermassen geübter Leser von Deutschen Geschäftsbedingungen mag es noch halbwegs einfach sein dem zuzustimmen;
Auch wenn die eine oder andere Formulierung enthalten ist, die nicht so recht zu deuten ist.
Wohlgemerkt: Es sind Rechtsanwälte die sich mit ihren Klienten eine für sie (Klienten) möglichst vorteilhafte und ohne mit grossen Risiken behaftete GeschäftsbedingungsklaAUberei ausdenken.
Sollte man nicht dort anfangen aus zu misten?

Eine Sprache, die das beinhaltet was gemeint und geliefert wird.