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  3. Fall Ullrich: Landgericht: Beschlagnahme in AZ-Redaktion war rechtswidrig

Fall Ullrich
20.03.2013

Landgericht: Beschlagnahme in AZ-Redaktion war rechtswidrig

Im Januar wurden in der Online-Redaktion der Augsburger Allgemeinen auf Anordnung des Amtsgericht die Daten eines Forennutzers beschlagnahmt - zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Augsburg entschied.
Foto: Ulrich Wagner

Die Beschlagnahme von Nutzer-Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden.

Das Landgericht gab damit einer Beschwerde des Verlags der Augsburger Allgemeinen statt.

Ende Januar hatte die Polizei in der Online-Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Daten eines Nutzers des Online-Forums beschlagnahmt. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich hatte gegen den Nutzer, der unter dem Pseudonym "berndi" schrieb, Anzeige erstattet, weil er sich beleidigt fühlte. Als die Redaktion gegenüber Ullrichs Anwälten und später auch auf Anfrage der Polizei den Klarnamen des Nutzers nicht herausgab, erwirkte diese beim Augsburger Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss.  Daraufhin gab die Redaktion die ihr vorliegenden Klardaten heraus.

Beleidigt fühlte sich Ullrich, selbst Volljurist, durch den Forenkommentar "Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!" Mit diesen Worten hatte der Forennutzer kritisiert, dass Ordnungsreferent Ullrich gegen den Verkauf von Alkohol an Tankstellen nach 20 Uhr vorgegangen war.

Beschlagnahme: Beschluss im konkreten Fall rechtswidrig

Die Presse Druck- und Verlags-GmbH, in der die Augsburger Allgemeine erscheint, hatte gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss Beschwerde eingelegt. Und das Augsburger Landgericht als nächsthöhere Instanz gab dem Verlag recht. Der Beschluss des Amtsgerichts sei im konkret zu entscheidenden Fall rechtswidrig gewesen.

Der Beschluss des Amtsgerichts war demnach rechtswidrig, weil die Äußerungen des Forennutzers  "bei einer wertenden Gesamtbetrachtung" nicht strafbar gewesen seien. Die Aussage, dass Ordnungsreferent Ullrich mit dem Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Tankstellen Recht beuge und Betreiber massiv bedrohe, stelle "lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar", so das Landgericht.

Äußerungen im Forum waren nicht strafbar

Auch wenn diese Bewertung in herabwürdigender Form erfolgte, sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungen in der Privatsphäre.

Der Auffassung der Augsburger Allgemeinen, dass Forennutzer als Informanten der Redaktion auch in den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen, wollte das Landgericht dagegen nicht folgen. Userbeiträge seien zum einen nicht dem redaktionellen Bereich zuzuordnen. Zum anderen sei ein Forumsnutzer nicht als Informant eines Pressemitarbeiters anzusehen. Die Verantwortung für derartige Beiträge liege nach den Nutzungsbestimmungen für das Forum allein beim jeweiligen Nutzer, von deren Inhalt sich die Betreiberin ausdrücklich distanziere.

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