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Familie
11.03.2019

Fürsorgliche Väter sollen weniger Unterhalt zahlen

Ministerin Giffey will Doppelbelastung beenden und mehr Flexibilität ermöglichen

Engagierte Väter von Trennungskindern sollen bei den Unterhaltszahlungen entlastet werden. Es gehe nicht an, „dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, kündigte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) eine entsprechende Reform an. „Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.“

Aus Giffeys Sicht ist es eine gute Sache, dass nach Trennungen immer mehr Väter weiter die Erziehungsverantwortung tragen wollten. „Wir brauchen deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der Staat könne dafür aber keine allgemein verbindliche Lösung vorschreiben. Sie sprach sich daher gegen Forderungen der FDP nach einem sogenannten „Wechselmodell“ für Trennungskinder aus, bei dem diese zum Beispiel fix eine Woche erst bei der Mutter und dann eine Woche beim Vater wohnen.

Nach einer Trennung leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag zum Unterhalt meistens in Form von Pflege, Betreuung und Erziehung, wie es auf der Internetseite des Ministeriums heißt. Der andere müsse dann seinen Beitrag „normalerweise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt“. Mütter und Väter, die ihre Kinder allein großziehen, leben oft unter prekären finanziellen Bedingungen. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden liegt weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt.

Trennen sich heutzutage Eltern, ist es nicht mehr ausgemacht, dass das Kind bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt („Residenzmodell“). Es gibt viele Zwischenlösungen und auch Trennungseltern, die sich die Betreuung des Kindes teilen. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“ als Leitbild aus.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte , das Kindeswohl dürfe bei einer Reform des Unterhaltsrechts nicht vernachlässigt werden. Lösungen, bei denen Konflikte der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würden, müssten vermieden werden. Frei verwies auf den Koalitionsvertrag: Nach diesem wollten Union und SPD stärker berücksichtigen, dass zumeist „beide Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung intensiv die Erziehung ihrer Kinder weiterhin mitgestalten wollen“.

FDP-Fraktionsvize Katja Suding findet das Modell, wonach einer zahlt und der andere betreut, ebenfalls für viele „nicht mehr zeitgemäß“. Sie forderte aber, es müssten neben dem Unterhaltsrecht auch das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Rentenrecht sowie die Regelungen zur rechtlichen Vertretung des Kindes überprüft werden. Anpassungen seien da nötig, „wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt es notwendig machen“. Um das Thema dreht sich auch unser Kommentar. (AZ)

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