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Folterbericht
10.12.2014

"Fehler passieren": CIA findet Haft des Ulmers El Masri akzektabel

El Masri geriet 2004 in die Hände der CIA. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland kam er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Das Bild zeigt ihn bei einem Prozess in Kempten.
Foto: Hermann Ernst (Archiv)

2004 geriet Khaled el Masri in CIA-Gefangenschaft. Zu Unrecht, wie es nun im Folterbericht des US-Senats heißt. Der Ex-CIA-Chef jedoch hält den Fehler für akzeptabel.

Fehler passieren eben - mit dieser lapidaren Begründung soll der frühere CIA-Chef Michael Hayden interne Konsequenzen wegen der unbegründeten Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri abgelehnt haben. El Masri war Anfang 2004 für mehrere Monate in die Hände des US-Geheimdienstes geraten. Seine Gefangennahme führt der am Dienstag veröffentlichte Folterbericht des US-Senats als ein Beispiel für den fehlerhaften Umgang mit Terrorverdächtigen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 an. "Die Haft von El Masri war nicht gerechtfertigt", heißt es dort.

Fast alle Orts- und Namensangaben zu dem Fall des Deutsch-Libanesen sind in dem Bericht geschwärzt. Allerdings ist durch Medien und Gerichtsverfahren allgemein bekannt, dass El Masri an Silvester 2003 bei der Einreise nach Mazedonien festgenommen und anschließend von mazedonischen Polizisten zu mutmaßlichen Kontakten zum Terrornetzwerk Al-Kaida verhört wurde. Am 23. Januar 2004 wurde der Familienvater aus Ulm dann CIA-Agenten übergeben, die ihn in ein Geheimgefängnis nach Afghanistan flogen und dort misshandelten.

El Masri schien "fassungslos" über seine Inhaftierung

Die Senatsuntersuchung zitiert aus internen Berichten der CIA, dass El Masri "fassungslos schien" über seine Inhaftierung und "hartnäckig" betonte, dass es sich um eine Verwechslung handele. Innerhalb des Geheimdienstes sei eine Verbindung zwischen dem Deutsch-Libanesen und Al-Kaida angezweifelt worden, einige CIA-Abteilungen wie die mit der Suche nach dem damaligen Al-Kaida-Chef Osama bin Laden befasste Alec Station hätten eine Freilassung aber abgelehnt.

Auch die damalige rot-grüne Bundesregierung wurde den Angaben zufolge zunächst nicht über die Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers in Kenntnis gesetzt. Am Ende habe der Nationale Sicherheitsrat im Weißen Haus die Entscheidung getroffen, dass Berlin informiert werde und El Masri zurückkehren dürfe.

Keine "ausreichende Grundlage" für eine Inhaftierung von el Masri

Nach eigener Darstellung wurde El Masri Ende Mai 2004 über Albanien nach Deutschland ausgeflogen. Der Senatsbericht beschreibt die Rückkehr folgendermaßen: Der Deutsch-Libanese sei in einem Drittland freigelassen und in Richtung eines "falschen Grenzpostens" geschickt worden, wo ihm gesagt worden sei, dass er wegen illegaler Einreise wieder in die Bundesrepublik müsse. Bei der Freilassung habe El Masri seine persönlichen Gegenstände sowie 14.500 Euro ausgehändigt bekommen.

Der unabhängige Generalinspekteur der CIA kam laut Senatsbericht im Juli 2007 zu dem Schluss, dass es keine "ausreichende Grundlage" für eine Inhaftierung el Masris gegeben habe. Hayden habe dennoch von Strafmaßnahmen gegen den stellvertretenden Leiter der Alec Station abgesehen, der sich besonders für El Masris Verschleppung eingesetzt habe.

CIA-Direktor über Fall el Masri: Fehler kommen vor

Der damalige CIA-Direktor vertrat in einer Stellungnahme gegenüber dem Geheimdienstausschuss des Senats die Auffassung, dass "Fehler in einem Geschäft voller Unsicherheiten" nun einmal vorkämen. Dabei machte Hayden deutlich, dass er eher jene Fehler akzeptiere, die zu einer unberechtigten Festnahme führen, als jene, bei denen Terrorpläne übersehen werden.

El Masri scheiterte mit dem Versuch, die CIA-Verantwortlichen in den USA auf Schadenersatz zu verklagen. Dagegen verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2012 Mazedonien wegen seiner Beteiligung an der Verschleppung zu einer Zahlung von 60.000 Euro Schmerzensgeld an den Deutsch-Libanesen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland geriet El Masri mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt und saß nach Verurteilungen wegen Brandstiftung und Körperverletzung in Haft. Gregor Waschinski/afp

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