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Flüchtlinge
18.04.2019

Seehofers „kräftige Dinge“

Asylbewerber (hier in einer Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt) müssen stärker als bisher mit den Behörden zusammenarbeiten.

Der Innenminister verschärft die Abschieberegeln und bekommt dafür die Zustimmung des Kabinetts. Seine Kritiker sagen: Das ist unverhältnismäßig

Mehr Haftplätze und leichtere Inhaftnahme, Sozialleistungskürzungen und ein neuer Duldungsstatus: Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist ein Paket mit vielen Verschärfungen, die dazu führen sollen, Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Deutschland konsequenter durchzusetzen. 58 Seiten stark ist der Entwurf, der am Mittwoch das Bundeskabinett passierte. Dazu brachte die Bundesregierung auch eine Reform der Asylbewerberleistungen und Änderungen beim Zugang zu Deutschkursen auf den Weg. „Alles kräftige Dinge“, resümierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Sein Gesetz mit Verschärfungen der Abschieberegeln verfolgt vor allem das Ziel, diejenigen härter anzugehen, die in den Augen der Behörden nicht genügend bei der Ausreise kooperieren, indem sie sich etwa nicht um Papiere bemühen. Es soll künftig Konsequenzen haben, wenn der Verbleib in Deutschland selbst verschuldet ist, sagte Seehofer. Den jetzigen Zustand könne ein Innenminister nicht hinnehmen.

240000 Menschen gelten in Deutschland als „vollziehbar ausreisepflichtig“. Bei ihnen ist beispielsweise etwa ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt. 184000 von ihnen haben aber eine Duldung, entweder aus humanitären oder gesundheitlichen Gründen – oder weil ihre Identität nicht geklärt ist. Der Herkunftsstaat nimmt sie dann nicht zurück. Was Seehofer außerdem ärgert: 2018 sind mehr Abschiebeversuche – 31000 – gescheitert als erfolgt: rund 26000.

Um das zu ändern, sollen die Schwellen für die Inhaftnahme abgesenkt werden. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Mitwirkungshaft, mit der Ausländer bis zu 14 Tage festgehalten werden können, um sie zu einem Termin bei der Botschaft zu zwingen. Abschiebetermine sollen zu Dienstgeheimnissen erklärt werden, um zu verhindern, dass Betroffene vorher davon erfahren und untertauchen. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass in der kommenden Woche wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan geplant ist.

„Herzstück“ des Gesetzes ist nach Worten von Seehofer ein neuer Status für sogenannte Mitwirkungsverweigerer. Für Menschen mit einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ sollen eine Wohnsitzauflage und ein Arbeitsverbot gelten. Zudem wird ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht angerechnet, wenn es um das Anstreben eines Daueraufenthaltsrechts geht.

„Kräftige Dinge“ sind das alles, finden auch Opposition und Nichtregierungsorganisationen. Pro Asyl sprach von weitreichenden Eingriffen, die die Rechte geflüchteter Menschen systematisch abbauen würden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte, dass die Menschen mit dem neuen Duldungsstatus von Integrationsangeboten ausgeschlossen werden. Das sei ein Rückschritt in der Integrationspolitik. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie redete von „unverhältnismäßigen Verschärfungen“.

Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sieht in der geplanten Aussetzung der Trennung von Abschiebe- und regulärer Strafhaft einen Verstoß gegen europäisches Recht. Das verbietet die gemeinsame Unterbringung. Das Ministerium beruft sich bei der Aussetzung dieses Gebots, die die Zahl der Abschiebehaftplätze auf 1000 verdoppeln soll, auf eine Notlage. Die Grünen kritisierten die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Kürzungen. Durch eine Neuberechnung werden die Sätze für alleinstehende Asylbewerber um zehn Euro auf 344 Euro sinken, für Menschen in Sammelunterkünften von 318 auf 310 Euro. (epd)

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