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  3. "Upskirting": Fotografieren unter Röcke soll strafbar werden

"Upskirting"
13.06.2019

Fotografieren unter Röcke soll strafbar werden

Bisher ist es keine Straftat, einer Frau unter den Rock zu fotografieren.
Foto: K.- P. Adler - Fotolia (Symbolbild)

Wer Frauen bisher in der Öffentlichkeit unter den Rock oder das Kleid fotografiert, macht sich in der Regel nicht strafbar. Das soll sich ändern.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen, dass das Fotografieren unter Röcke und Kleider unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten Bayern und NRW gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zum sogenannten Upskirting vor.

Bisher ist es nicht strafbar, Frauen unter den Rock zu fotografieren

Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn unbefugte Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den "höchstpersönlichen Lebensbereich" der weiblichen Opfer verletzten. 

Es könne nicht länger von solchen "zufälligen Sachverhaltsumständen" abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Ein eigener Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen. (dpa)

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