Fotografieren von Schlössern darf nicht verboten werden
Darf man Fotografen verbieten, ein Schloss zu fotografieren? Nein, sagte das Oberlandesgericht Brandenburg - und fällte deshalb ein wichtiges Urteil.
Darf man Fotografen verbieten, Schlösser von außen zu fotografieren?Nein, sagte das Oberlandesgericht Brandenburg - und fällte deshalb einwichtiges Urteil.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte in ihren Parks und Schlossanlagen nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Fotografen, die Schloss und Park für gewerbliche Zwecke ablichten wollten - etwa für Kalender - sollten nur noch von der Straße aus fotografieren dürfen.
Pressefotoswurden von der Stiftung ebenfalls als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mitder Parkordnung kollidierten. Daher galt das Foto-Verbot galt auch für Pressefotografen.
Nach ihrem "Knips-Verbot" ging die Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Foto-Agenturen vor, die Bilder des Schlosses veröffentlicht hatten. Die Stiftung wollte das untersagen lassen und forderte zudem Schadensersatz.
Doch es kam anders. In der Berufungsverhandlung erklärte das Oberlandesgericht Brandenburg das Fotoverbot für unrechtmäßig (Az. 5 U 12/09). Schloss und Park dürfen also auch weiterhin kostenlos abgelichtet werden.
Das Urteil sorgte auch beim Deutschen Journalistenverband für Zustimmung. Der DJV hatte die Fotografen unterstützt. "Es war zu befürchten, dass das Vorgehen der Stiftung in DeutschlandSchule machen könnte", sagt Hendrik Zörner vom DJV. "Das wollten wirverhindern."
Eine genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Sie besagt, dass öffentliche Bauwerke von außen fotografiert werden dürfen. Trotzdem sorgen die Regelungen immer wieder für Ärger. Ganze Webseiten beschäftigen sich deshalb mit dem Thema.
Die Diskussion ist geschlossen.