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Hannover
13.06.2014

Freispruch für Christian Wulff ist rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision im Fall Wulff zurück.
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Christian Wulff muss nicht mehr vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover will nun doch nicht in Revision.

Der Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme für Christian Wulff ist rechtskräftig. Der frühere Bundespräsident muss nicht wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte.

Christian Wulff muss nicht mehr vor Gericht

Ende Februar hatte das Landgericht Hannover Christian Wulff Ende Februar freigesprochen. Der Beginn der Ermittlungen führte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54 Jahre alten Politiker zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.

Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie dabei zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Erfolgsaussicht haben würde. dpa/AZ

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