Gericht: Privater PC bleibt für Polizei tabu
Der private Computer zu Hause ist für die Polizei vorerst tabu. Heimliche Online-Durchsuchungen durch staatliche Ermittler sind nicht zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Anfang Februar.
Von Martin Ferber
Grundsätzlich gibt es für die Polizei bislang keine gesetzliche Ermächtigung für die Online-Durchsuchung. Mehrere Richter haben bislang diese besondere Form der Spionage mit der Begründung genehmigt, es handle sich um eine besondere Form der Hausdurchsuchung. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) lehnte sie allerdings ab und verwies darauf, dass bei einer Hausdurchsuchung Ermittlungsbeamte in der Wohnung des Verdächtigen persönlich anwesend sein und die Ermittlungen offenlegen müssen, dies sei bei der Online-Durchsuchung nicht der Fall. Dieser Ansicht hat sich jetzt auch der 3. Strafsenat des BGH angeschlossen.
Die Überwachung von Computern gilt als wichtiges Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, aber auch gegen Kinderpornografie oder Wirtschaftskriminalität. Die Bundesanwaltschaft unterstreicht die Notwendigkeit für die Ermittler, mit dem technischen Fortschritt mithalten zu können. Nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist das Internet längst die Universität des Terrors. Gerade in den Bereichen der organisierten Kriminalität, des Betrugs und des Terrorismus seien Computer-Durchsuchungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben, so BDK-Chef Klaus Jansen. Ins gleiche Horn bläst auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). In Berlin hat Bundesinnenminister Schäuble ein eigenes Internet-Zentrum eingerichtet, in dem rund 50 arabischsprechende Experten des Bundeskriminalamtes und der Nachrichtendienste nach Terrorspuren im Internet fahnden.
Sehr unterschiedlich. Da auch der Bund Online-Durchsuchungen zur Terrorbekämpfung nutzt, fordert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass nun rasch die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warnt dagegen vor Schnellschüssen. Die Online-Durchsuchung sei weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas Drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben. Nach seiner Ansicht ist die Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Straftaten dringend erforderlich.
Einhellig begrüßt haben dagegen die drei Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei den Spruch des BGH. Sie sehen durch diese Entscheidung die Grundrechte gestärkt. Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffes den großen Lauschangriff, sagt FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Grünen sehen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) beim Hacken erwischt, die Linksfraktion spricht von einem Glücksfall für die Bürgerrechte.
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