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  3. Urteil gegen Opendownload.de: Gericht bremst Abzocke im Internet aus

Urteil gegen Opendownload.de
30.05.2009

Gericht bremst Abzocke im Internet aus

Am Gericht.
Foto: Ulrich Wagner

Urteil gegen Abzocke im Internet: Das Landgericht Mannheim hat einer umstrittenen Firma gleich zwei dubiose Tricks verboten. Sicher vor Kostenfallen im Internet sind Verbraucher damit aber trotzdem nicht. Von Sascha Borowski

In dem Prozess ging es um die Firma Content Service Ltd., die unter anderem die berüchtigte Seite opendownload.de betreibt. Auf Opendownload.de werden kostenlose Programme wie OpenOffice oder Mozilla Firefox zum Download angeboten. Zum Herunterladen sollen sich Nutzer mit Name und Mailadresse anmelden. Wer das tatsächlich macht, bekommt später eine Rechnung für einen Zwei-Jahres-Zugang ins Haus geschickt. 96 Euro pro Jahr wollen die Betreiber von Opendownload kassieren.

Auf der Website selbst wird auf diese Kosten nur sehr unauffällig hingewiesen - eine Masche, die immer weiter um sich greift. Seit gut vier Jahren tummeln sich im Internet etliche fragwürdige Firmen, die scheinbar kostenlose Dienstleistungen oder Software anbieten und dann abkassieren wollen. Auch zur Seite Opendownload.de stapeln sich in Internetforen und bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden. Zig-tausende Menschen landen regelmäßig auf der Suche nach kostenlosen Programmen auf der Seite der Content Service Ltd. - und bekommen dann nach der Eintragung ihrer Daten hohe Rechnungen.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma Content Service Ltd. Opfern sogar mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Daraufhin schaltete sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein - und bekam in einem Prozess gegen die umstrittene Firma größtenteils Recht.

Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden, dass eine Drohung mit Betrugsanzeige zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei. Sie stellten auch klar, dass man das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausschließen darf. Genau das hatten die Betreiber von opendownload.de versucht. Sie behaupteten, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe - Unsinn, wie die Richter klarstellten.

Trotz des Richterspruchs (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 - nicht rechtskräftig) sollten sich Verbraucher auch in Zukunft nicht sicher vor Abofallen im Internet fühlen. "Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu", sagt Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma." Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.

Billen forderte in einer Mitteilung bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher. Online-Anbieter müssten dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen. Hier sei die Politik gefragt. "Es muss dringend etwas getan werden", so Billen. "Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern."

Opfern von Abofallen im Internet raten die Verbraucherzentralen, die geforderten Beträge nicht zu zahlen. auch von Inkassofirmen und Anwaltsbreifen sollte man sich nicht einschüchtern lassen, wenn man nicht klar und deutlich auf die Kosten hingewiesen wurde.

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