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  3. Großbritannien: Gericht lehnt Freilassung von Wikileaks-Gründer Assange ab

Großbritannien
06.01.2021

Gericht lehnt Freilassung von Wikileaks-Gründer Assange ab

WikiLeaks-Gründer Julian Assange hält die hände vor das Gesicht während einer Pressekonferenz.
Foto: Lefteris Pitarakis/AP/dpa

Rückschlag für Julian Assange: Der 49-Jährige wird nicht freigelassen. Abgeschlossen ist das Verfahren aber damit noch nicht.

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.

Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.

Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen.

Julian Assange: Seinen Unterstützern gilt er als investigativer Journalist

Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden - ebenso wie gegen die neue Entscheidung.

Wikileaks-Gründer Julian Assange steht Anfang November 2020 vor dem Royal Courts of Justice in London. Der britische Strafgerichtshof hat den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt.
Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Die US-Justiz wirft Assangevor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning - damals Bradley Manning - geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen alsinvestigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

"Unwahrscheinlich, dass Berufung der USA Erfolg haben wird"

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird", sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. "Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten." Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, "der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet". Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge. (dpa)

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