German Hair Force: Dürfen Soldaten lange Haare tragen?
Ein Soldat klagt, weil er seine Frisur behalten möchte. Gut, dass Helmut Schmidt das nicht mehr erleben muss.
Wir schreiben die wilden 70er und ein Verteidigungsminister namens Helmut Schmidt hat die Schnauze voll von diesen Langhaarigen in der Bundeswehr. Dem stets akkurat frisierten Hanseaten geht der Wildwuchs auf Soldatenköpfen gehörig gegen den Strich. Weil es aber gar nicht so einfach ist, der Truppe Frisuren zu verbieten, greift er zu einem genialen Trick.
Per „Haarnetzerlass“ entscheidet er, dass alle Soldaten mit längerem Haar ihre Mähne mithilfe eines olivfarbenen Netzes zu bändigen haben. Der Coup gelingt: Die meisten jungen Männer greifen lieber zu Schere und Rasierapparat, als solch ein dämliches Haarnetz überzuziehen. Gut, einen Kollateralschaden bringt der Schmidt-Schnitt schon auch mit sich: Die „German Hair Force“ wird zum Gespött der Nation. Auch im internationalen Ansehen schneidet die Bundeswehr nicht mehr besonders gut ab. Und so wird der Erlass dann auch bald wieder kassiert. Fürderhin gilt: Die Haare dürfen weder den Hemdkragen noch die Schultern berühren.
Das Bundesverwaltungsgericht fordert eine Neuregelung
Solange die Armee nur aus Männern besteht, sorgt die Regel für keine größeren Verwerfungen mehr. Doch dann – und damit hatte selbst Schmidt nicht gerechnet – erobern Soldatinnen die Bundeswehr. Dass für die Damen andere Vorschriften gelten als für die Herren, verteidigt das Verteidigungsministerium (kein Witz!) als „zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr“. Doch ein Stabsfeldwebel fühlt sich in seinen Freiheiten beschnitten und zieht vor das Bundesverwaltungsgericht – und die Richter entscheiden tatsächlich, dass die haarige Angelegenheit neu geregelt werden muss.
Es ist wohl besser, dass Helmut Schmidt das nicht mehr erleben muss.
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