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  3. Gesellschaft: Dürfen Ärzte für Abtreibung werben?

Gesellschaft
13.03.2018

Dürfen Ärzte für Abtreibung werben?

Ein sieben Wochen alter Fötus in der Fruchtblase: Im Bundestag geht es jetzt um die äußerst strittige Frage, ob Ärzte darauf hinweisen dürfen, dass in ihrer Praxis auch Abtreibungen durchgeführt werden.
Foto: Dieter Endig, dpa

Der Streit um diese Frage spaltet die GroKo. Konservative CDU-Abgeordnete sprechen von "Vertrauensbruch". Ein FDP-Vorschlag könnte den Konflikt entschärfen.

Die Große Koalition ist noch nicht einmal im Amt, da tobt der erste ordentliche Koalitionskrach. Und er nimmt derart an Schärfe zu, dass er den Start der neuen Bundesregierung am Mittwoch überschattet.

Es geht um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der es Ärzten verbietet, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Die Union will an diesem Paragrafen nicht rütteln, die SPD dagegen ihn ändern und es künftig Ärzten erlauben, „objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren“. Da auch Grüne und Linke für eine ersatzlose Abschaffung des Paragrafen 219a sind und die FDP ebenfalls am strikten Werbeverbot rüttelt, könnte es im Bundestag eine Mehrheit gegen CDU und CSU geben – mit einer Regierungspartei, die gemeinsame Sache mit der Opposition macht.

Eigentlich ist die Sache im Koalitionsvertrag klar geregelt. „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab“, heißt es auf Seite 175 des Vertrags, der am Montag von Angela Merkel, Horst Seehofer und Olaf Scholz sowie den Fraktionschefs und Generalsekretären von CDU, CSU und SPD unterzeichnet wurde. Und weiter: „Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Die SPD fühlt sich nicht an den Koalitionsvertrag gebunden

Doch im Falle des Werbeverbots für Abtreibungen handelte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles von der Unionsführung in einer mündlichen Vereinbarung eine Ausnahmeregelung aus: Da der Bundestag in erster Lesung die entsprechenden Gesetzentwürfe bereits behandelt habe, also in einer Zeit, in der der Koalitionsvertrag noch nicht unterzeichnet war und somit noch nicht verbindlich gegolten habe, sei die SPD in diesem Fall nicht an den Koalitionsvertrag gebunden. Angela Merkel und Volker Kauder hätten diese Argumentation akzeptiert, um die Neuauflage der GroKo nicht zu gefährden, heißt es in der SPD.

Dürfen Ärzte für Abtreibung werben?
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Die Minister der neuen Großen Koalition

In der Union regt sich massiver Widerstand gegen diese Argumentation. Die Konservativen wie die Rechts- und Familienpolitiker von CDU und CSU laufen Sturm gegen das Verhalten des bisherigen und künftigen Koalitionspartners. „Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen stellt für mich einen eklatanten Vertrauensbruch dar und bestätigt leider meine Zweifel hinsichtlich der Verlässlichkeit unseres zukünftigen Koalitionspartners“, sagte Sylvia Pantel, die Vorsitzende des „Berliner Kreises“, des Zusammenschlusses der konservativen Abgeordneten der Unionsfraktion, gegenüber unserer Redaktion. „Einen schlechteren Start für die erneute Zusammenarbeit in der Großen Koalition hätte es aus meiner Sicht kaum geben können.“ Die Düsseldorfer Abgeordnete erwartet von ihrer Fraktionsführung eine „klare Absage“ zu diesem Vorgehen. „Hier geht es um unsere Grundwerte, den Schutz des ungeborenen Lebens.“

Zurückhaltender äußert sich der stellvertretende Unionsfraktionschef Georg Nüßlein (CSU, Neu-Ulm) gegenüber unserer Redaktion. „Beratung ist ohnehin Pflicht.“ Zum Vorschlag, die Abstimmung als Gewissensentscheidung freizugeben, sagt er: „Wir tun gut daran, zu Beginn der sogenannten Großen Koalition zu entscheiden, was eine Gewissensfrage ist“, sagte er. Das habe man schon beim Thema „Ehe für alle“ versäumt. „Bei dem Thema Werbeverbot für Abtreibungen sehe ich keinen, der in Gewissensnöte kommt, wenn man dieses Thema nicht anfasst.“

FDP-Rechtsexperte Thomae will eine „goldene Brücke“ bauen

Die FDP verweist dagegen auf ihren Gesetzentwurf, der einerseits den umstrittenen Paragrafen 219a belässt, es andererseits aber Ärzten ermöglicht, auf Schwangerschaftsabbrüche hinzuweisen, ohne sich damit strafbar zu machen. „Wir bauen eine goldene Brücke“, sagt der Rechtsexperte der FDP-Fraktion, Stephan Thomae aus Kempten gegenüber unserer Redaktion. Nach den Vorstellungen der Liberalen könne dieser Mittelweg durch eine schlichte Umformulierung des Paragrafen 219a erreicht werden. Ärzte sollen „auf sachliche Weise“ darauf hinweisen dürfen, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dagegen soll „grob anstößige Werbung“ weiterhin verboten sein. Thomae: „Wir sollten den Ball flach halten – eine sachliche Information ist noch lange keine Werbung.“

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