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Gesetzänderung
01.12.2017

Maas für Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung

Vergangene Woche war eine hessische Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden.
Foto: Boris Roessler, dpa (Archiv)

Bundesjustizminister schaltet sich in Debatte um Paragraf 219a ein. Erst vergangene Woche wurde eine Frauenärztin verurteilt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, das gesetzliche Verbot der Werbung für Abtreibung abzuschaffen. Der Paragraf 219a "erschwert Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen" und sei "ein Relikt aus der NS-Zeit", erklärte Maas. Er unterstütze deshalb eine entsprechende Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. "Die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beansprucht, gehören zum Glück der Vergangenheit an."

Vergangene Woche war eine hessische Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Ihr Fall löste eine Diskussion über die Abschaffung von Paragraf 219a aus.

Maas verwies in seiner Erklärung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der es heißt: "Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können."

Auch Berlins Justizsenator bereitet eine Initiative vor

Unterdessen bereitet auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) laut einem Vorabbericht des Spiegel eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a vor. "Der Paragraf erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft", sagte Behrendt dem Nachrichtenmagazin. Die Initiative soll demnach Anfang kommenden Jahres in die Länderkammer eingebracht werden. AFP

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