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Gesetzes-Initiative
13.05.2016

Sogar Haft möglich: Gaffern drohen bald wohl höhere Strafen

Wer aus Sensationsgier hilflose Unfallopfer fotografiert oder Rettungskräfte behindert, soll künftig leichter bestraft werden können. (Symbolbild)
Foto: Ralf Lienert

Gaffer bei Unfällen sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Wer Retter bei Unglücksfällen behindert, dem sollen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.

Wer aus Sensationsgier hilflose Unfallopfer fotografiert oder Rettungskräfte behindert, soll künftig leichter bestraft werden können. Der Bundesrat beriet am Freitag in Berlin eine Gesetzesinitiative des Landes Niedersachsen, mit der das deutsche Strafgesetzbuch entsprechend ergänzt werden soll. Polizei- und Feuerwehrvertreter begrüßten den Vorstoß.

Die niedersächsische Gesetzesinitiative sieht Geld- oder sogar Haftstrafen für Gaffer vor, die Rettungsarbeiten behindern und stellt darüber hinaus das Anfertigen von Aufnahmen toter Unfallopfer unter Strafe. "Ein solches Verhalten ist schlicht und ergreifend widerlich", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) im Bundesrat.

Der Gesetzesantrag der Länder wurde im Bundesrat zunächst vorgestellt und anschließend an den Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss der Länderkammer zur weiteren Beratung weitergereicht. Zieht später auch der Bundestag mit, kann die Initiative der Länder umgesetzt werden und als Gesetz in Kraft treten. Der Zeitpunkt ist allerdings offen. 

Im ZDF-"Morgenmagazin" bezeichnete Pistorius die Gesetzesinitiative als wichtiges Signal. Es gehe dabei auch darum zu zeigen, dass das schamlose Bloßstellen wehrloser Menschen gesellschaftlich nicht geduldet werde, sagte er. "Es passiert auf dem Rücken der Verletzten und Unfallopfer." Der Staat müsse diese ebenso wie die Rettungskräfte schützen. "Es ist einfach eine Frage des Anstands", sagte Pistorius.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (GdP) begrüßte die Initiative aus Niedersachsen am Freitag. Der Staat mache so deutlich, dass er derartiges Verhalten von "unbelehrbaren Schaulustigen" nicht dulde, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow in Berlin. Beamte müssten bei Einsätzen immer wieder gegen sensationsgierige Menschen vorgehen.

Auch der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sprach sich für die Gesetzesänderungen aus, warnte aber vor überhöhten Erwartungen. "Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern - da besteht Nachhilfebedarf", erklärte DFV-Präsident Hartmut Ziebs. "Gesetzesänderungen sind als flankierende Maßnahmen sinnvoll, reichen aber allein nicht aus." Sein Verband werde daher zu einem Runden Tisch einladen.

Den Plänen aus Niedersachsen zufolge soll der bereits bestehende Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs erweitert sowie ein neuer Paragraf 115 in dieses eingefügt werden. Der bestehende strafrechtliche Schutz gegen das Phänomen des Gaffens sei "lückenhaft", hatte die Landesregierung bei der Verabschiedung ihrer Initiative im April erklärt.

Laut Paragraf 201a ist nur das Anfertigen und Verbreiten von Aufnahmen hilfloser noch lebender Menschen verboten, Tote genießen diesen Persönlichkeitsschutz derzeit noch nicht. Die Behinderung von Rettungs- und Hilfsarbeiten steht nur in eher groben Fällen unter Strafe, etwa wenn Menschen gewaltsam gegen die Einsatzkräfte vorgehen. Störungen durch bloße Rücksichtslosigkeit, Neugier und Sensationslust sind bisher nicht erfasst.

Pistorius sagte im ZDF, das Problem habe "definitiv" zugenommen. Das sei zumindest zum Teil auch eine Folge der ständig verfügbaren Smartphones mit Kameras und dem Wunsch vieler Menschen, sich mit Aufnahmen in sozialen Netzwerken profilieren zu wollen. (dpa/afp)

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