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Gesundheit
29.08.2010

Nur bei Widerspruch keine Organspende?

Bei einer Operation am Universitätsklinikum Jena wird einem Spender eine Niere entnommen, die für eine Transplantation vorgesehen ist (Symbolfoto).
Foto: ka_ae cul

Politiker diskutieren eine Reform des Systems der Organspende in Deutschland. Ein Vorschlag lautet, dass jedem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen, wenn der Mensch zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat.

Angesichts des Mangels an Spenderorganen haben sich Unionspolitiker offen für eine Reform des Systems der Organspende gezeigt.

Es sei nachdenkenswert, das System so zu ändern, dass künftig jedem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen, der dem Eingriff zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, sagten mehrere Experten der Unionsfraktion der "Welt am Sonntag".

"In Anbetracht des Mangels an Spenderorganen muss über alle Möglichkeiten offen diskutiert werden, die zu einer Verbesserung der Situation führen", sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), der Zeitung. Rolf Koschorrek, der Obmann der Union im Gesundheitsausschuss des Bundestags, sieht in der Widerspruchsregelung "eine Möglichkeit, die Versorgung mit Spenderorganen hierzulande entscheidend zu verbessern".

Derzeit muss entweder ein Hirntoter schon zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben - oder die Angehörigen müssen Ja sagen. Diese Regelung gilt in Fachkreisen als restriktiv. "Die Gewichtung in Deutschland ist verquer", kritisiert der Ärztliche Direktor des Deutschen Herzzentrums Berlin, Roland Hetzer: "Die Rechte von Verstorbenen werden höher gewertet als die von kranken Lebenden."

Auch Hetzer plädierte der Zeitung gegenüber für eine Umstellung auf die in anderen Ländern übliche "Widerspruchsregelung". afp

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