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01.08.2011

Gleichstellung der Homo-Ehe sorgt für Diskussionen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. (Archivbild) dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Homo-Ehe jener Ehe zwischen Mann und Frau gleichstellen. Sie erntet Widerstand hat aber auch Mitstreiter.

Die Union im Bundestag ist strikt gegen Leutheusser-Schnarrenbergers Forderung und hat eine  vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgeschlossen. Die Forderung Leutheusser-Schnarrenbergers "entbehrt jeder Grundlage", sagte Günter Krings (CDU), Unionsfraktionsvize, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

"Das Thema steht nicht auf der Agenda der Koalition", sagte Krings weiter und fügte hinzu: "Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln."

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, schloss eine Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes aus. Die Union werde "nicht gleich stellen, was nicht gleich ist", sagte Müller. "Der Staat schützt Ehe - und zwar zwischen Mann und Frau - sowie Familie in besonderer Weise, weil die Familie Keimzelle unserer Gesellschaft ist."

Anders der Tenor beim Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion für Lesben und Schwule, Johannes Kahrs. Er fordert eine echte Ehe für Homosexuelle. "Wir wollen die Gleichberechtigung haben", sagte Kahrs dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Weiter sagte er  "Man nimmt ja von der Ehe nichts weg, wenn man andere gleich behandeln will. Man verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz." Für die Aussagen der Union hat Kahrs wenig Verständnis. Das Für-Einander-Einstehen sei ein sehr konservatives Thema. Deshalb verstehe er nicht, dass sich die Union darauf nicht einlassen wolle.

Ähnlich dürfte auch Bundesjustizministerin SabineLeutheusser-Schnarrenberger denken. Sie hatte sich anlässlich zehn Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz am Samstag für eine komplette Gleichstellung der Homo-Ehe ausgesprochen, aber auch gesagt: "Mehr gesellschaftliche Liberalität lässt sich nicht verordnen, sondern nur durch beharrliches Argumentieren erreichen."

Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde am 1. August 2001 wirksam und von der der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiiert. Es ermöglicht Homosexuellen, im Standesamt zu heiraten. Rechtlich blieb die Lebenspartnerschaft aber hinter der echten "Homo-Ehe" zurück, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden gilt. Homosexuelle in Deutschland können zum Beispiel gemeinsam keine Kinder adoptieren - auch das Einkommensteuerrecht macht Unterschiede.

Seit 1. August 2001 sind inzwischen 23.000 gleichgeschlechtliche Paare vor einen Standesbeamten getreten. (dpa/dapd)

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