Brexit: London macht Vorschläge für die Rechte der EU-Ausländer publik
3,2 Millionen EU-Ausländer leben derzeit in Großbritannien. Ihre rechtliche Situation nach dem Brexit ist unklar. Nun hat die britische Regierung ein Dokument vorgestellt.
Die britische Regierung hat am Montag ihre Pläne für die Rechte der derzeit 3,2 Millionen EU-Ausländer nach dem Brexit vorgestellt. In dem 17-seitigen Dokument werden die EU-Bürger als "wertvolle Mitglieder ihrer Gemeinden" bezeichnet. Es wird aber auch gefordert, dass jede Regelung darauf basieren soll, den derzeit 1,2 Millionen britischen Bürgern im EU-Ausland die gleichen Rechte zuzubilligen. Ein Überblick:
UNBEGRENZTE AUFENTHALTSERLAUBNIS
Die bereits in Großbritannien lebenden EU-Bürger behalten bis zum Tag des Brexit ihre sämtlichen Rechte. Danach müssen sie einen neuen Einwanderungsstatus bei den Behörden beantragen, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zum Arbeitsmarkt zu behalten.
Jeder, der zu einem noch festzulegenden Stichtag fünf Jahre ununterbrochen in Großbritannien lebt, ist berechtigt, den "Status der Sesshaftigkeit" zu erhalten - also ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht mit Zugang zu Bildung, Rentenkasse und Gesundheitsversorgung.
Diejenigen, die zum Zeitpunkt des Stichtages noch nicht fünf Jahre im Land leben, müssen eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis beantragen, bis sie die fünf Jahre erreicht haben. Danach können sie dann ebenfalls den Status der Sesshaftigkeit beantragen.
Binnen einer Frist von voraussichtlich zwei Jahren nach dem Stichtag können die Neuankömmlinge in Großbritannien einen anderen Einwanderungsstatus beantragen, der ihnen den legalen Aufenthalt und etwa eine Arbeitserlaubnis gewährt. Nach fünf Jahren im Land können auch sie die Sesshaftigkeit beantragen.
Die Einzahlungen der EU-Bürger in die britischen Sozialkassen werden geschützt und angerechnet. Die derzeit bestehenden Rechte von EU-Bürgern zur Teilnahme an Kommunalwahlen werden in dem Dokument nicht behandelt.
EU-Bürger, die schwere Straftaten begangen haben, Wiederholungstäter sind oder als "Bedrohung" für Großbritannien eingestuft werden, sollen von den Zusagen nicht profitieren.
STICHTAG
Das Datum des Stichtages ist umstritten. Brüssel fordert, dass der Stichtag der Tag des tatsächlichen Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union sein soll - London beharrt jedoch darauf, dass dies Gegenstand der Verhandlungen sein müsse.
Für den Stichtag sieht die britische Regierung ein Zeitfenster vor, das sich vom 29. März 2017 bis Ende März 2019 erstreckt, also vom offiziell eingereichten Austrittsantrag Großbritanniens bis hin zum Vollzug des Brexit.
ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
Auch in diesem Punkt bahnt sich Streit mit Brüssel an. Die EU-Partner verlangen, dass alle Streitfälle bezüglich der Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes fallen sollen.
Die britische Regierung argumentiert, einer der Gründe für die Brexit-Entscheidung sei der Wunsch gewesen, wieder die Kontrolle über die britische Gesetzgebung zurückzuerlangen.
Nach ihren Vorstellungen sollen deshalb allein die britischen Gerichte für die Rechte der EU-Bürger zuständig sein; die mit Brüssel zu treffende Regelung werde "Garantien" für die EU-Bürger enthalten.
ANGEHÖRIGE
Familienangehörige, die sich vor dem Brexit mit einem EU-Bürger in Großbritannien aufhalten, können nach fünf Jahren den Status der Sesshaftigkeit beantragen. Angehörige, die erst nach dem Brexit nach Großbritannien kommen, unterliegen denselben Regeln, die derzeit für Nicht-EU-Bürger gelten, die zu einem Briten ziehen.
Die Kinder der für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Frage kommenden EU-Bürger dürfen diesen Status ebenfalls beantragen. Die in Großbritannien geborenen Kinder der EU-Bürger erhalten automatisch die britische Staatsbürgerschaft.
SCHNELLERE BÜROKRATIE
Die Verfahren für die Anträge auf ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht sollen vereinfacht werden. Das derzeit 85 Seiten umfassende Antragsformular fordert von den Antragstellern eine Vielzahl von Nachweisen und erhöht die bürokratischen Hürden für die EU-Bürger. afp
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