
Integrationsgesetz: Wer sich verweigert, wird sanktioniert

Die Große Koalition hat sich in der Nacht auf das Integrationsgesetz geeinigt. Es sieht Konsequenzen vor, wenn Asylbewerber Integration verweigern oder ihren Wohnsitz verlassen.
Das Integrationsgesetz wurde nach monatelangem Streit in der Flüchtlingspolitik von CDU, CSU und SPD beschlossen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann schrieb auf Twitter: "50 Jahre nach dem Beginn der Einwanderung bekommt Deutschland jetzt ein Integrationsgesetz." Aus der Union hieß es, man sei mit den Ergebnissen bei der Integration und den Anti-Terror-Maßnahmen zufrieden.
Die Koalitionsspitze legte ein sechs Seiten langes Papier mit Eckpunkten für ein Integrationsgesetz vor. Darin werden Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten benannt. Bei bestimmten Integrationsmaßnahmen soll die Pflicht zur Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben werden. Eine Ablehnung oder der Abbruch solcher Maßnahmen ohne wichtigen Grund soll zur Einschränkung von Leistungen führen.
Arbeit, Wohnsitz, Sanktionen: Das sieht das Integrationsgesetz vor
Arbeitsmarkt: Es werden 100.000 zusätzliche "Arbeitsgelegenheiten" - darunter vermutlich Ein-Euro-Jobs - aus Bundesmitteln geschaffen. Ziel ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie eine sinnvolle Betätigung während des Asylverfahrens. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sind davon ausgeschlossen. Sie sollen schnell abgeschoben werden.
Deutschkenntnisse: Bisher seien Integrationskurse nicht verpflichtend, wenn eine Verständigung bereits mit einfachen Deutschkenntnissen möglich ist. Das reiche aber für eine Arbeitsstelle und einen möglichen dauerhaften Aufenthalt nicht aus. In diesem Fall soll es eine Verpflichtung zu Integrationskursen geben.
Wertevermittlung: Ein Orientierungskurs soll inhaltlich erweitert werden und schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten. Die Unterrichtseinheiten sollen von 60 auf 100 aufgestockt werden.
Sanktionen: Leistungsberechtigte werden zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Ablehnung oder Abbruch ohne wichtigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Nachzuweisendes Fehlverhalten eines Asylbewerbers soll mit Leistungskürzungen verbunden werden.
Keine Vorrangprüfung: Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, wonach zunächst einem deutschen oder europäischen Staatsbürger der Job angeboten werden muss.
Anreize zur Integration: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur bei erbrachten Integrationsleistungen erteilt. Das können sein: Sprachkenntnisse, Ausbildung, Arbeit.
Wohnsitzzuweisung: Zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden. "Eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen."
Ausweis: Um Unklarheiten bei der Aufenthaltgenehmigung zu vermeiden, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden.
Neben Integrationsgesetz auch Maßnahmen zur Terror-Bekämpfung beschlossen
Auch für die Terror-Bekämpfung wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen. Dabei wird vorgeschlagen, den Sicherheitsbehörden mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben. Die Bundespolizei soll die Erlaubnis zum Einsatz von verdeckten Ermittlern schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung erhalten. Damit soll auch gegen Schleuserkriminalität vorgegangen werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen stärker als bisher mit Partnerdiensten aus Europa, der Nato und Israel Daten austauschen können. Voraussetzung sei etwa ein klar definierter Zweck des Austauschs und ein begrenzter Anwendungsbereich. Gemeinsame Dateien von Geheimdiensten und Polizei müssten stärker als bisher zur Analyse genutzt werden können, heißt es weiter. dpa
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