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Artikel 6 im Fokus
01.11.2019

Grüne stellen Bedingungen für Kinderrechte im Grundgesetz

Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, fordert eine starke Formulierung der Kinderrechte.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Die große Koalition will Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Ein Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vorgelegt werden. Für die Grundgesetzänderung brauchen Union und SPD auch die Stimmen der Opposition, aber die hat eigene Vorstellungen.

Für die geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz haben die Grünen der großen Koalition eine "konstruktive Debatte" zugesichert, aber Bedingungen für eine Zustimmung gestellt.

"Es bringt überhaupt nichts, das Grundgesetz mit einer Floskel zu verändern, die in der Realität den entscheidenden Unterschied nicht macht", sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock der Deutschen Presse-Agentur. Die Kinderrechte müssten stark formuliert sein, forderte sie. "Ansonsten können sie, dann wenn es drauf ankommt, auch nicht wirken."

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte nach monatelangen Beratungen einer Expertengruppe von Bund und Ländern angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung vorzulegen. Für eine solche Reform sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig und damit auch Stimmen der Opposition, wie der Grünen.

Auf dem Tisch liegen im Moment drei verschiedene Vorschläge der Expertengruppe. Sie sehen alle Änderungen in Artikel 6 des Grundgesetzes vor, der das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat regelt. Dort soll künftig festgehalten werden, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte und Entwicklung seiner Persönlichkeit haben soll, sowie dass sein Wohl bei staatlichem Handeln berücksichtigt werden muss.

Unterschiedlich weitreichend sind die Vorschläge aber bei der Frage, wie sehr Kinder bei staatlichen Entscheidungen gehört werden sollen und inwiefern dann auch ihre Meinung berücksichtigt werden muss. Grüne und Kinderschutzverbände fordern mehr: Sie wollen konkrete Beteiligungsrechte. Kinder sollen nicht nur gehört, sondern "entsprechend Alter und Reife" an Entscheidungen auch beteiligt werden. Einen entsprechenden eigenen Gesetzentwurf hatten die Grünen schon Ende Mai in den Bundestag eingebracht.

Kinderrechte im Grundgesetz dürften kein Placebo sein, sondern müssten Wirkungsmacht gegenüber anderen Grundrechten entfalten können, sagte Baerbock. "Wir gehen konstruktiv in die Debatte, um echte Verbesserungen für Kinder zu schaffen." Für die Grundgesetzänderung ist auch die Linke. Die FDP zeigt sich zumindest gesprächsbereit. Die AfD ist dagegen. CDU und CSU hatten das Vorhaben gemeinsam mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings spricht sich die Union, genau wie die FDP, gegen zu weitreichende Formulierungen bei den Kinderrechten aus. Das könne zu zu starken staatlichen Eingriffen in das Elternrecht und in die Familien führen. (dpa)

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