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  3. Überraschende Einigung: Grünes Licht für Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Überraschende Einigung
12.06.2018

Grünes Licht für Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: «Flexibilität ist wichtig, weil Menschen mal durchschnaufen wollen.»
Foto: Michael Kappeler (dpa)

Seit Wochen schwelte in der Koalition ein Streit über ein Prestigeprojekt der SPD. Nun soll das neue Teilzeitgesetz endlich kommen.

Nach wochenlangem Streit zwischen SPD und Union will die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein Recht auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit beschließen.

"Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns darüber freuen dürfen", sagte die SPD-Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles in Berlin. Noch am Morgen hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gesagt, dass der Entwurf noch nicht in der Ministerrunde beschlossen wird, weil noch Fragen offen seien. SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündete am Nachmittag hingegen das genaue Gegenteil: Letzte Details seien geklärt.

Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen gelte das Recht vollumfänglich, so Heil. Für künftige Fälle gelte es - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - für Unternehmen ab mindestens 45 Beschäftigten. "Das hilft Männer und Frauen, vor allem Frauen", sagte Heil.

"Diese Flexibilität ist wichtig, weil Menschen mal durchschnaufen wollen, weil sie mal ein Häuschen bauen wollen, weil sie sich für das eine oder andere Projekt engagieren und später wieder in Vollzeit arbeiten wollen", sagte Heil. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz das übliche parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Das Vorhaben war im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden, und das Gesetz soll vom 1. Januar 2019 an gelten.

Umstritten war bis zuletzt die Beweislastumkehr. Damit ist gemeint, dass die Arbeitgeber nachweisen müssen, keine passende Vollzeitstelle anbieten zu können. Die Beweislast solle bei Unternehmen liegen, sagte Heil dazu. Unternehmen sollten nicht überfordert werden - etwa wenn kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Dann gelte aber: "Das muss vom Arbeitgeber erläutert werden."

Bereits Nahles hatte als Arbeitsministerin in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf für ein solches Rückkehrrecht vorgelegt, war damit aber an der Union gescheitert.

Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor in ihrer Online-Ausgabe berichtet, Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer habe das Gesetz vorerst gestoppt - als Retourkutsche für die Verschiebung seines Masterplans Asyl. Einem Kabinettsbeschluss habe nichts mehr im Weg gestanden, doch plötzlich hätten sich Bundesinnenministerium und das CSU-geführte Verkehrsministerium quer gestellt. Sogar die CDU-Minister seien davon überrascht worden.

Heil sagte dazu, er könne nicht in andere Ministerien hineinschauen. "Wichtig ist das Ergebnis." In den vergangenen Wochen sei noch über einzelne Formulierungen gesprochen worden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte in der "Rheinischen Post" vom 4. Juni weiteren Prüfbedarf angemeldet: "Wir wollen die neuen Teilzeitregeln so umsetzen, dass sie auch für die Unternehmen keine hohen zusätzlichen Belastungen bedeuten." (dpa)

Gesetzentwurf

Heil am 18.5. im Bundestag

Koalitionsvertrag

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