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Koalitionsvertrag
23.04.2018

Gutachten: "Soli"-Pläne verstoßen wohl gegen Grundgesetz

Die sozial gestaffelte Entlastung des Solidaritätszuschlags die im Koalitionsvertrag festgehalten ist, stößt auf Kritik.
Foto: Jens Büttner, dpa

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den "Soli" schrittweise bis 2021 für einen Teil der Steuerzahler abzuschaffen. Das Vorhaben stößt auf Kritik.

Der von der großen Koalition geplante schrittweise Wegfall des Solidaritätszuschlags verstößt einem Gutachten zufolge gegen das Grundgesetz. So sei die sozial gestaffelte Entlastung verfassungswidrig, geht aus einem am Montag in Berlin vorgestellten Gutachten des Rechtsprofessors Hanno Kube von der Uni Heidelberg im Auftrag der wirtschaftsnahen Stiftung "Initiative neue soziale Marktwirtschaft" hervor.

Der "Soli" sei als Ergänzungsabgabe nur durch einen besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen sei und dürfe nicht als Umverteilungsinstrument genutzt werden. Auch die Tatsache, dass die Entlastung erst für 2021 geplant ist, sieht Kube kritisch, weil die Abschaffung des "Soli" bereits ab dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsrechtlich geboten sei.

Wie Steuerzahler gleichmäßig entlastet werden sollen

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Solidaritätszuschlag schrittweise wegfallen soll - und zwar 2021 mit einer Entlastung von 10 Milliarden Euro, die 90 Prozent der Zahler vom "Soli" befreien soll. Wirtschaftsverbände haben dies mehrfach massiv kritisiert, weil vor allem mittelständische Unternehmen nicht entlastet würden.

Der Geschäftsführer der Initiative, Hubertus Pellengahr, forderte die Bundesregierung zum Umsteuern beim "Soli" auf. "Die aktuellen und künftigen Überschüsse im Bundeshaushalt machen es der Bundesregierung möglich, den "Soli" ab 2020 ersatzlos abzuschaffen und alle Steuerzahler gleichermaßen zu entlasten."

Der Finanzobmann der Unions-Bundestagsfraktion, Hans Michelbach (CSU), sagte, die Zweifel an der Verfassungskonformität beim "Soli"-Abbau müssten ernstgenommen werden. Das Gutachten unterstütze die Bedenken der CSU gegen die von der SPD verlangte "willkürliche Ausgrenzung" von Steuerzahlern jenseits einer bestimmten Einkommensgrenze bei der Entlastung samt Freigrenze. (dpa)

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