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  3. Vatikan: Hat die Vertuschung in der Kirche ein Ende?

Vatikan
09.05.2019

Hat die Vertuschung in der Kirche ein Ende?

Papst Franziskus hat ein Gesetz erlassen, um den sexuellen Missbrauch in der Kirche zu bekämpfen.
Foto: Alessandra Tarantino, dpa

Der Papst verpflichtet alle Geistlichen, sexuellen Missbrauch zu melden. Sein Gesetz wendet sich auch gegen Bischöfe, die sich vor die Täter stellen.

Ob es der große Durchbruch im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche ist, bleibt abzuwarten. Papst Franziskus will, dass Kleriker künftig von Ihresgleichen angezeigt werden müssen, sollten sie sich eines sexuellen Missbrauchs schuldig machen. Ein entsprechendes Gesetz, in dem eine Meldepflicht für Geistliche festgeschrieben ist, erließ Papst Franziskus bereits in dieser Woche.

Das neue Regelwerk, mit dem der Papst offenbar die frühere Kultur der Vertuschung zu durchbrechen versucht, soll ab 1. Juni gelten. Es ist „ad experimentum“ zunächst auf drei Jahre angelegt. Unter den umfangreichen Maßnahmen sticht besonders die Meldepflicht für Geistliche ins Auge, da der Papst damit ausdrücklich im Kirchenrecht festschreibt, dass die Verheimlichung von Missbrauchsfällen sowie die früher vielfach praktizierte Versetzung der Täter in andere Pfarreien nicht länger geduldet werden kann. In den Diözesen sollen innerhalb des kommenden Jahres regelrechte Meldesysteme eingerichtet werden. Zudem sollen diejenigen, die Missbrauchsfälle melden, durch das Gesetz geschützt werden. Meldungen stellten „keine Verletzung des Amtsgeheimnisses“ dar. Denjenigen, die eine Meldung erstatten, könne „kein Schweigegebot auferlegt werden“.

Der Papst schließt eine Gesetzeslücke

In dem Regelwerk ist außerdem die Überprüfung von Bischöfen vorgesehen, die zivile, kirchenrechtliche oder strafrechtliche Untersuchungen von sexuellem Missbrauch „zu beeinflussen oder zu umgehen“ versuchen. Damit könnte sich eine wichtige Gesetzeslücke schließen. Bislang gab es in der katholischen Kirche keine effektive Handhabe gegen Bischöfe, die Missbrauchstaten vertuschten. In vielen Fällen war aber genau das das Problem: Anstatt sich auf die Seite der Opfer zu stellen, war es üblich, dass kirchliche Vorgesetzte sich schützend vor ihre straffällig gewordenen Priester stellten und das Ansehen der Institution allem voranstellten. Im Gesetz heißt es nun auch, kirchliche Stellen seien verpflichtet, staatliche Strafverfolger in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Fortan sind nicht nur Vorgesetzte, sondern Kleriker jeder Art in der katholischen Kirche zur Anzeige sexuellen Missbrauchs bei der zuständigen kirchlichen Autorität verpflichtet. Dasselbe soll für Fälle gelten, in denen Missbrauchsfälle vertuscht wurden und Täter gedeckt werden. Auch dies muss dem Gesetz zu Folge gemeldet werden. Das gilt in allen Diözesen weltweit.

Eine besondere Rolle kommt dabei den Metropolitan-Erzbischöfen zu. Bei ihnen müssen die Taten angezeigt werden, die Bischöfe müssen ihrerseits die Anzeigen und den Stand der Voruntersuchungen regelmäßig an den Vatikan weiterleiten. Diese Erzbischöfe werden damit zur zentralen Stelle. In Deutschland sind folgende Diözesen Sitze solcher Metropolit-Erzbischöfe: Köln, München, Hamburg, Berlin, Paderborn, Bamberg und Freiburg. Bei ihren Untersuchungen können sich diese Bischöfe künftig auch von Fachleuten helfen lassen, darunter können auch Nicht-Kleriker sein.

Dieses Vorgehen entspricht in etwa einem Vorschlag, den die US-Bischöfe im Rahmen des Gipfeltreffens Ende Februar im Vatikan gemacht hatten. Das Treffen war von Opferverbänden kritisiert worden, die ein konsequentes Durchgreifen der Kirchenleitung gegen Missbrauchstäter im Klerus, aber vor allem auch gegen innerkirchliche Vertuschung von Missbrauchsfällen gefordert hatten.

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