Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Justiz: Heckler&Koch muss Millionen-Strafe zahlen

Justiz
21.02.2019

Heckler&Koch muss Millionen-Strafe zahlen

Waffen der Firma Heckler und Koch.
Foto: Wolfgang Kumm

Der Waffenfabrikant aus Baden-Württemberg hat Sturmgewehre nach Mexiko verkauft. Nun muss er eine Strafe zahlen.

Zehn Monate nach Prozessbeginn ist in Stuttgart im Heckler&Koch-Prozess um unrechtmäßige Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen das Urteil gegen ehemalige Mitarbeiter gesprochen worden: Zwei der fünf Angeklagten, eine damalige Sachbearbeiterin und ein Vertriebschef erhalten Bewährungsstrafen von 17 und 20 Monaten, dazu Sozialstunden beziehungsweise eine Geldstrafe. Drei weitere Angeklagte werden freigesprochen. Nicht so glimpflich geht es für das Oberndorfer Rüstungsunternehmen selbst aus: Es muss den kompletten Bruttoumsatz der fraglichen Waffenverkäufe in den Jahren 2006 bis 2009 zurückzahlen: 3,7 Millionen Euro. Bei einem Jahresumsatz von knapp 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe für den mittelständischen Waffenbauer, der zuletzt Verluste schrieb.

Waffengegner ist empört

Von einer „dunklen und einer hellen Stunde“ spricht anschließend Rüstungs- und Waffengegner und Prozessinitiator Jürgen Grässlin: „Zum ersten Mal wurde ein deutsches Rüstungsunternehmen für seine Waffenexporte verurteilt“, lobt Grässlin. „Aber dass die Geschäftsführer hier frei herauslaufen und die Opfer vor Gericht keine Rolle gespielt haben, ist ein Skandal.“ Das baden-württembergische Unternehmen selbst bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „nicht nachvollziehbar“.

TV-Magazin brachte den Prozess ins Rollen

Dem Prozess vorausgegangen waren achtjährige Ermittlungen. Ins Rollen gebracht hatte den Fall 2010 ein Bericht des TV-Magazins „Report“. Im Zentrum standen gezielte Manipulationen an den sogenannten „Endverbleibserklärungen“, in denen Zielort und Verwendung der verkauften Waffen festgehalten werden müssen. Erst durch diese Manipulationen konnte Heckler & Koch rund 4600 Sturmgewehre des Typs G-36 sowie Maschinenpistolen und Munitionsmagazine an die Polizei in vier mexikanischen Bundesstaaten verkaufen, die wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen auf der Verbotsliste für Waffenverkäufe stehen.

Richter Frank Maurer, Vorsitzender der 13. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart, macht klar: „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik und Rüstungsunternehmen.“ Es gehe nicht darum, was als richtig empfunden wird, sondern um das Recht. „Und wenn kein Verstoß nachgewiesen werden kann, müssen wir freisprechen“, erklärt Maurer. Ein Raunen ist im Gerichtssaal zu hören.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.