Heil bleibt hart beim Familiengeld
Ignoriert Bayern eine Anweisung aus Berlin?
Eskaliert der Streit um das bayerische Familiengeld? Das Bundesarbeitsministerium hat die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch aufgefordert, die neue Sozialleistung bei Beziehern von Hartz IV auf die Grundsicherung anzurechnen. Die Bayerische Staatsregierung dagegen hat die zuständige Landesbehörde in Bayreuth nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ausdrücklich angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren und das Familiengeld in jedem Fall auch an Hartz-IV-Empfänger auszuzahlen.
Die Folge des Streits könnte ein rechtliches Chaos sein. In Bayern gibt es zwei Arten von Jobcentern: 83 gemeinsame Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommunen, die unter Aufsicht des Bundesministeriums stehen, und zehn sogenannte Optionskommunen, die von der Staatsregierung beaufsichtigt werden. Damit könnte Recht in ein und demselben Bundesland unterschiedlich angewandt werden: Die „Optionskommunen“ sollen das Familiengeld von 250 Euro pro Monat für ein- und zweijährige Kinder ab 1. September explizit nicht auf Hartz IV anrechnen. Für die anderen Jobcenter dagegen ist die Berliner Rechtsmeinung verbindlich: Sie müssten die Grundsicherung dann um das Familiengeld kürzen. Ab dem dritten Kind steigt das Familiengeld auf 300 Euro. Nach dem Willen der CSU soll es unabhängig vom Einkommen gewährt werden.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warf Ministerpräsident Markus Söder vor, er habe sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanövriert. Wörtlich sagte Heil: „Das bayerische Familiengeld muss nach geltender Rechtslage angerechnet werden, wenn es um Personen geht, die Grundsicherung beziehen.“ Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen die Jobcenter dabei vorhandenes Einkommen berücksichtigen. (AZ)
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