Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Heil bleibt hart beim Familiengeld

16.08.2018

Heil bleibt hart beim Familiengeld

Ignoriert Bayern eine Anweisung aus Berlin?

Eskaliert der Streit um das bayerische Familiengeld? Das Bundesarbeitsministerium hat die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch aufgefordert, die neue Sozialleistung bei Beziehern von Hartz IV auf die Grundsicherung anzurechnen. Die Bayerische Staatsregierung dagegen hat die zuständige Landesbehörde in Bayreuth nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ausdrücklich angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren und das Familiengeld in jedem Fall auch an Hartz-IV-Empfänger auszuzahlen.

Die Folge des Streits könnte ein rechtliches Chaos sein. In Bayern gibt es zwei Arten von Jobcentern: 83 gemeinsame Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommunen, die unter Aufsicht des Bundesministeriums stehen, und zehn sogenannte Optionskommunen, die von der Staatsregierung beaufsichtigt werden. Damit könnte Recht in ein und demselben Bundesland unterschiedlich angewandt werden: Die „Optionskommunen“ sollen das Familiengeld von 250 Euro pro Monat für ein- und zweijährige Kinder ab 1. September explizit nicht auf Hartz IV anrechnen. Für die anderen Jobcenter dagegen ist die Berliner Rechtsmeinung verbindlich: Sie müssten die Grundsicherung dann um das Familiengeld kürzen. Ab dem dritten Kind steigt das Familiengeld auf 300 Euro. Nach dem Willen der CSU soll es unabhängig vom Einkommen gewährt werden.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warf Ministerpräsident Markus Söder vor, er habe sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanövriert. Wörtlich sagte Heil: „Das bayerische Familiengeld muss nach geltender Rechtslage angerechnet werden, wenn es um Personen geht, die Grundsicherung beziehen.“ Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen die Jobcenter dabei vorhandenes Einkommen berücksichtigen. (AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.