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  3. Aktive Sterbehilfe: Herr Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er stirbt

Aktive Sterbehilfe
16.04.2019

Herr Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er stirbt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über die Grenzen aktiver Sterbehilfe.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Plus Hans-Jürgen Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er in Frieden stirbt. Ein Gesetz und eine Bundesbehörde hindern ihn daran. Kommt Hilfe aus Karlsruhe?

Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Hans-Jürgen Brennecke zitiert Artikel 1 in diesen Tagen häufiger. Er ist 74 Jahre alt, bei ihm wurde 2017 das lebensbedrohliche, aber wenig bekannte Burkitt-Lymphom diagnostiziert, eine sehr aggressive Krebsform, die in unseren Breitengraden insbesondere die Lymphknoten erfassen kann. Ein halbes Jahr verbrachte der ehemalige Sozialarbeiter aus der Nähe von Lüneburg im Krankenhaus. Das ist eine ungewöhnlich lange Zeit.

Die Behandlung aber war so erfolgreich, dass die Ärzte zunächst sagen konnten, der Krebs sei zurzeit nicht nachweisbar, erzählt Brennecke daheim am Rand von Lüneburg mit kräftiger Stimme am Telefon. Aber er trage "einen ganzen Sack voll Neben- und Nachwirkungen" mit sich herum. Der Gang, sagt er, sei sehr unsicher, weil die Beine vom Knie ab taub sind. "Auf Asphalt gehen geht noch, auf Kopfsteinpflaster wird es schwierig."

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