Herr Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er stirbt
Plus Hans-Jürgen Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er in Frieden stirbt. Ein Gesetz und eine Bundesbehörde hindern ihn daran. Kommt Hilfe aus Karlsruhe?
Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Hans-Jürgen Brennecke zitiert Artikel 1 in diesen Tagen häufiger. Er ist 74 Jahre alt, bei ihm wurde 2017 das lebensbedrohliche, aber wenig bekannte Burkitt-Lymphom diagnostiziert, eine sehr aggressive Krebsform, die in unseren Breitengraden insbesondere die Lymphknoten erfassen kann. Ein halbes Jahr verbrachte der ehemalige Sozialarbeiter aus der Nähe von Lüneburg im Krankenhaus. Das ist eine ungewöhnlich lange Zeit.
Die Behandlung aber war so erfolgreich, dass die Ärzte zunächst sagen konnten, der Krebs sei zurzeit nicht nachweisbar, erzählt Brennecke daheim am Rand von Lüneburg mit kräftiger Stimme am Telefon. Aber er trage "einen ganzen Sack voll Neben- und Nachwirkungen" mit sich herum. Der Gang, sagt er, sei sehr unsicher, weil die Beine vom Knie ab taub sind. "Auf Asphalt gehen geht noch, auf Kopfsteinpflaster wird es schwierig."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.