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Hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind kein Problem

Kommentar Von Stefan Lange
15.08.2020

Einige Bundestagsabgeordnete verdienen sich noch etwas dazu. Obwohl sie ohnehin schon bestens bezahlt werden. Aber ist das wirklich ein Skandal?

Was die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten angeht, zählt vor allem folgende Nachricht: Laut den gerade veröffentlichten Zahlen des Nachrichtenmagazins Spiegel und des Internetportals „abgeordnetenwatch.de“ geht die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier neben ihrer Mandatstätigkeit keiner weiteren Arbeit nach. Jedenfalls keiner, die sie bekanntmachen müssten. Wer also hinter dem Thema einen Skandal vermutet, kann beruhigt sein: Besonders groß ist er nicht. Und eigentlich ist es grundsätzlich ohnehin nicht verwerflich, dass sich manche Abgeordneten zu ihren üppigen Bezügen noch was dazuverdienen.

Nur etwa 30 Prozent füllen ihre Kasse nebenher noch so kräftig auf, dass sie dies dem Bundestagspräsidenten und der Öffentlichkeit gegenüber anzeigen müssen. Diese Zahl relativiert sich angesichts der meldepflichtigen Summen. Die Anzeigepflicht greift bereits ab 1000 Euro, was nun wirklich kein skandalträchtig hohes Zusatzeinkommen ist. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Unter den jeweiligen Profilen der Abgeordneten steht, ob sie meldepflichtige Nebeneinkünfte haben – und wenn ja, in welcher ungefähren Höhe. Es kann also jeder und jede schauen, was der Wahlkreisabgeordnete so treibt. Seit Juli 2007 veröffentlicht der Bundestag die Angaben auf seiner Internetseite, und genau diese Transparenz macht den Unterschied. Deutschland ist eben keine Bananenrepublik, in der sich korrupte Volksvertreter durchgängig am Steuertopf laben und nebenher noch kräftig Kasse machen.

CSU-Politiker Ramsauer verdient nebenher fast 900.000 Euro

Klar, die Höhe mancher Zusatzbezüge lässt aufhorchen. Der CSU-Politiker Peter Ramsauer kommt der Liste zufolge auf Nebeneinkünfte von mindestens 896.000 Euro. So viel Geld erhalten die meisten Menschen nicht mal annähernd im Hauptberuf ausbezahlt. Andererseits verdient Ramsauer nicht erst seit gestern Geld nebenher, sitzt aber seit 30 Jahren im Bundestag. Ramsauers Wählerinnen und Wähler haben also offenbar nicht den Eindruck, der gelernte Müllermeister würde seine Abgeordnetentätigkeit vernachlässigen. Sonst hätten sie ihn schon mehrfach abwählen können. Das Wahlvolk ist das beste Korrektiv an dieser Stelle.

Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages zu stehen hat. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig. Damit werden die Volksvertreter so behandelt, wie die meisten anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch: Wenn die eigentliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird, darf noch dazuverdient werden. Wobei klar ist, dass viele Menschen im Gegensatz zu Abgeordneten noch dazuverdienen müssen, weil ein Einkommen allein nicht zum Leben reicht. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren explodiert und daran muss gearbeitet werden. Diese Entwicklung hat mit der Nebentätigkeit einiger Abgeordneter aber nichts zu tun.

Bestimmte Nebentätigkeiten können für Politiker zu Interessenkonflikten führen

Die Zusatzeinkünfte der Parlamentarier müssen gleichwohl weiter unter Beobachtung stehen. Es geht dabei nicht so sehr um die Höhe, eher um die Art der Einkünfte. Bestimmte Tätigkeiten, etwa als Rechtsanwalt oder als Berater, könnten zu Interessenkonflikten führen. Darauf gilt es, ein Auge zu haben. Aber auch auf diejenigen, die sich am Apparat Bundestag gütlich tun und damit die Steuerzahler hintergehen. Auf die also, die selten im Parlament sind, auf Staatskosten teure Montblanc-Füller bestellen, die Fahrbereitschaft auch für kürzeste Wegstrecken rufen oder unberechtigt ihren Briefkopf benutzen, um sich wichtig zu machen. Der Skandal muss nicht in großen Summen bestehen. Manchmal passiert er auch im Kleinen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.08.2020

Sie sind dann nicht zu beanstanden wenn sie ihrer Pflicht als Abgeordneter zu 100% nachkommen.

16.08.2020

So ganz kann ich Herrn Lange nicht zustimmen. Vor allem da er bereits mit seiner Schlagzeile den Eindruck erweckt als ob es erstens doch kein Problem wäre, und zweites es der Neid wäre mit dem die Nebeneinkommen der Abgeordneten betrachtet werden.
Der Satz "Die Anzeigepflicht greift bereits ab 1000 Euro, was nun wirklich kein skandalträchtig hohes Zusatzeinkommen ist." soll dies wohl verdeutlichen.
Nur ist genau dieser Satz so nicht korrekt. Laut der Veröffentlichung auf der Seite des Bundestages:
"Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen." Also für jede EINZELNE Nebentätigkeit. Nicht für alle Nebentätigkeiten zusammen.

16.08.2020

Es geht mir nicht ums Einkommen. Gemäß niemand kann zwei Herren dienen, wünsche ich mir Volksvertreter*innen im Vollzeitmodus statt Ichvertreter. Beschäftigung mit Abgeordnetensachen und die Wahlkreispflege sind schon an sich familien- und nebentätigkeitsfeindlich. Mein Modell ist, angelehnt an Freiwillige Feuerwehr oder THW, ein Diensturlaub für die Legislaturperiode mit garantierter Rückkehr in den Job, Lohnfortzahlung plus großzügiger Aufwandsentschädigung für z.B. Smoking oder Toupet, bezahlt vom Bund. Weg vom Karriereprofi hin zum sic Vertreter. Kann Ramsauer sein, der dann dem Steuerzahler eine Million kostet, aber auch die Chirurgin mit der halben aber auch die selige Susanne Neumann mit Putzfrauenlohn plus Aufwand.

15.08.2020

Nebeneinkünfte müssen beim Arbeitgeber angemeldet und versteuert werden.
Politiker sind Angestellte der Bürger und Steuerzahlern und müssen einen zusätzlichen Arbeitgeber bzw. Einkünfte aus anderen Arbeitsverhältnissen anmelden und um Genehmigung bitten.
Zuwiderhandlungen haben eine fristlose Kündigung zufolge. So einfach ist das mit den Lobbyisten-Bakschisch.