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Corona-Krise
03.04.2020

Horror-Szenario der Ärzte: Wer darf leben, wer muss sterben?

Eine Dummy-Puppe an einem Beatmungsgerät in der neu eröffneten Intensivstation im Vivantes Humboldt-Klinikum im Berliner Stadtteil Reinickendorf.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Es ist nicht völlig auszuschließen, dass bald auch deutsche Ärzte darüber entscheiden müssen, wer ein Beatmungsgerät bekommt und wer nicht. Nach welchen Kriterien würde in einer solchen Extremsituation ausgewählt?

In den nächsten Wochen könnte durch die Corona-Krise eine Lage auf Deutschlands Krankenhäuser zukommen, die es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat: Bei einer Überlastung der Intensivstationen müssten Ärzte im schlimmsten Fall darüber entscheiden, wer leben darf und wer sterben muss.

Noch gibt es das in Deutschland zum Glück nirgends, doch hat die Epidemie ihren Höhepunkt auch noch nicht erreicht. Eine Situation wie in Italien mit überlasteten Intensivstationen gelte es in Deutschland zu vermeiden, aber man könne sie nicht ausschließen, sagte kürzlich der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler. "Wir tun alles dafür, dass es nicht so kommt."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine Bundestagsdebatte darüber, wie die Ärzte im Fall der Fälle entscheiden sollen. "Es gibt nur ein Gremium in Deutschland, das über Leitlinien von Leben und Tod entscheiden kann, und das ist das Parlament", sagt der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Es sei ein furchtbares ethisches Dilemma - und höchste Zeit für eine breite Diskussion.

Der Extremfall wäre, dass Patienten von Beatmungsgeräten abgekoppelt würden, um andere retten zu können. "Das wäre, wenn die Intensivbehandlung medizinisch eigentlich weiterhin geboten wäre, strikt rechtlich betrachtet ein aktiv-tödliches Handeln", erläutert der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, Mitglied des Deutschen Ethikrats, eines vom Bundestagspräsidenten berufenen Sachverständigenrats.

"Nehmen Sie den Fall eines schwer kranken 80-Jährigen, der aber die Chance hat, wieder aus der Intensivstation rauszukommen und dann noch drei oder vier Jahre zu leben. Und jetzt wird eine junge Mutter in lebensbedrohlichem Zustand eingeliefert, und die Ärzte entscheiden, den 80-Jährigen abzuhängen." Wenn dann die Kinder des Mannes Strafanzeige stellen würden, wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Der Ethikrat hat in seiner kürzlich veröffentlichten Empfehlung "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise" dazu die Formulierung aufgenommen, der Arzt könne in einem solchen Fall "mit einer entschuldigenden Nachsicht der Rechtsordnung rechnen". Das heißt: Die Handlung war zwar nicht rechtens, wird aber nicht bestraft. "Eine moralisch schuldfreie Entscheidung gibt es in einer solchen Situation gar nicht", sagt Merkel. "Aber vor dem Strafrecht muss man die Ärzte in einer so dramatischen Situation so gut es geht bewahren. Sie sind ja, selbst wenn sie im Einzelfall rechtlich falsch entscheiden sollten, selbstverständlich keine Verbrecher."

Im stark betroffenen Elsass wurde Berichten zufolge teilweise so verfahren, dass die Ärzte Beatmungsgeräte für Jüngere frei hielten, den 80-Jährigen also gar nicht erst anschlossen. Das erspart zumindest das Abkoppeln. "Psychologisch ist das leichter", sagt Merkel. "Strafrechtlich gesprochen ist es aber immer noch ein Tötungsvorgang durch Unterlassung." Die Ärzte seien eigentlich verpflichtet, den zu retten, der gerade da sei. Die Uniklinik Straßburg legt im übrigen wert darauf, dass nicht allein nach dem Alter entschieden werde.

"Wenn wir anfangen zu sagen, die Alten müssen abgehängt werden, die müssen sich opfern - dann ist das etwas, was die Rechtsordnung nicht aushält", so Merkel. "Denn sie garantiert gleiche Grundrechte für alle."

Im Ausland ist es teilweise anders. Dort wird der unbedingte Schutz des einzelnen Lebens mitunter zugunsten eines pragmatischen Ansatzes zurückgestellt. Diese Moralphilosophie ist als Utilitarismus bekannt: Das kollektive Wohl soll maximiert werden - größtmögliches Glück für eine größtmögliche Zahl von Menschen. Im konkreten Fall: Es wird danach entschieden, wie die höchste Zahl von Lebensjahren gerettet werden kann - und vielleicht auch, welche Lebensqualität der Patient noch erwarten kann. Merkel: "Generell wird man sagen können, dass diese Position etwa in den USA mit einer größeren Akzeptanz rechnen kann."

In Deutschland wäre es rechtswidrig. So kassierte das Bundesverfassungsgericht 2006 ein Gesetz, das es dem Bundesverteidigungsminister im Extremfall erlaubt hätte, ein von Terroristen als Waffe benutztes Flugzeug abschießen zu lassen. Er dürfte dies auch nicht tun, wenn die Maschine mit 100 Passagieren besetzt wäre, aber auf ein Hochhaus mit 1000 Büroarbeitern zurasen würde. Denn, so die Argumentation des obersten Gerichts:  Menschenleben können nie gegeneinander aufgerechnet werden.

Konsequent durchgedacht, würde das für den Fall einer Überlastung der Intensivstationen bedeuten, dass eigentlich per Los entschieden werden müsste, um absolute Chancengleichheit zu gewährleisten, erläutert der Philosoph und Medizinethiker Dieter Birnbacher. 

In der Praxis müssen die Ärzte aber letztlich doch eine Priorisierung der Patienten vornehmen. Birnbacher plädiert dabei für das Kriterium der Erfolgswahrscheinlichkeit. "Das kennen wir auch aus dem Bereich der Organtransplantation, da ist es sogar gesetzlich festgelegt." Patientenschützer Brysch widerspricht in diesem Punkt: Bei der Organspende werde in erster Linie nach Dringlichkeit entschieden, sagt er.

Was würde Erfolgswahrscheinlichkeit konkret heißen? Geht es da nicht doch nach dem Alter - einem Kriterium, das nach den Vorgaben des Ethikrats keine Rolle spielen darf? "Es ist eine Binsenweisheit, dass das Alter für die Überlebensprognose eine wichtige Rolle spielt", sagt Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

"Und doch wäre es falsch zu sagen, dass wir nach Alter entscheiden. Nein, es ist nicht das Alter, es sind die Erfolgsaussichten." Sollte sich der Jüngere aufgrund von Vorerkrankungen in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung befinden, dann würde der Ältere bevorzugt. Zudem müssten Entscheidungen von solcher Tragweite immer im Team getroffen werden, sagt Janssens.

In der Fachsprache bezeichnet man eine vom Arzt vorgenommene Bevorzugung bestimmter Patienten als "Triage" - ein Begriff, der sich vom französischen Verb "trier" ableitet: sortieren, aussuchen. In Deutschland mit seiner NS-Geschichte hat dieses Wort einen schrecklichen Beiklang. "Falls das auf uns zukommt, wird die Diskussion gewaltig hochkochen", glaubt Merkel. "Ob wir so etwas aushalten könnten, weiß ich noch nicht. Noch können wir hoffen, davon verschont zu bleiben."

Merkel beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit bioethischen Fragen. Er sagt: "Philosophen haben solche Szenarien lange theoretisch durchgespielt, als Scharfsinnsübung. Ich hätte nie gedacht, dass das in diesem Land einmal Realität werden könnte." (dpa)

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