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Hymnen-Skandal: AfD-Mann Maier tritt das Grundgesetz mit Füßen

Kommentar Von Uli Bachmeier
07.05.2019

Der AfD-Politiker Christoph Maier hat die erste Strophe des Deutschlandlieds gesungen. Solch eine Aktion ist gegen jedes Werteverständnis.

Das Deutschland des Grundgesetzes, das nach Gewaltherrschaft, Völkermord und Weltkrieg den Deutschen Frieden, Freiheit und Wohlstand gebracht hat, reicht nicht „von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“. Es hat dem Größenwahnsinn abgeschworen, „über alles in der Welt“ sein zu wollen. Wer dennoch meint, die erste Strophe des Deutschlandlieds singen zu müssen, der tritt das Grundgesetz und all seine Werte mit Füßen.

Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Mann Maier

Diesen Vorwurf muss sich aus unserer Region insbesondere der Memminger Landtagsabgeordnete und AfD-Fraktionsgeschäftsführer Christoph Maier gefallen lassen, der bei dem „Flügel“-Treffen in Greding schon bei der ersten Strophe kräftig mitgesungen hat. Als er sich im vergangenen November als stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Landtag zur Wahl stellte, beteuerte er noch, er sei von Beruf Offizier und Rechtsanwalt, habe einen Eid auf die Verfassung geleistet und insofern könne es keinen Zweifel an seiner Verfassungstreue geben. Jetzt ist dieser Zweifel wieder da. Durch sein Schweigen nach der Provokation von Greding wird Maier ihn nicht aus der Welt schaffen.

Dass es eine Panne war, die erste Strophe des Deutschlandlieds einzuspielen, darf obendrein bezweifelt werden. Die Provokation gehört bei der AfD zum Programm.

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07.05.2019

(edit/bitte sachlich kommentieren)