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Urteil
01.08.2018

Im Zweifel für den Angeklagten

7. Juli 2000: Rettungskräfte versorgen vor dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn Verletzte. Nun wurde der Angeklagte freigesprochen, die Beweise waren dem Gericht zu widersprüchlich und wenig glaubhaft.
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7. Juli 2000: Rettungskräfte versorgen vor dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn Verletzte. Nun wurde der Angeklagte freigesprochen, die Beweise waren dem Gericht zu widersprüchlich und wenig glaubhaft.
Foto: Christian Ohlig, dpa

Viele Indizien, dubiose Zeugen, keine Beweise: Der Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler vor 18 Jahren bleibt ungesühnt. Der Verdächtige wird freigesprochen

Eine Bombe explodiert inmitten einer Gruppe ausländischer Sprachschüler. Sie sind auf ihrem Weg zur S-Bahn, ein ungeborenes Baby stirbt im Mutterleib, zehn Menschen werden verletzt, einige kämpfen um ihr Leben. Es dauert fast 17 Jahre, bis überhaupt ein Verdächtiger festgenommen wird. Aber nach dem nicht mehr überraschenden Freispruch gegen den einzigen Tatverdächtigen am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht scheint eine Aufklärung geradezu unwahrscheinlich geworden zu sein. Jahrelang trugen die Ermittler Indizien zusammen – trotzdem reichen dem Düsseldorfer Landgericht die Beweise nicht aus. Damit bleibt der sogenannte Wehrhahn-Anschlag ungesühnt.

Das für Nebenkläger und Staatsanwalt enttäuschende Urteil fällt fast auf den 18. Jahrestag des ungesühnten Verbrechens. Am 27. Juli 2000 richtet eine Rohrbombe in einer Plastiktüte an der Düsseldorfer S-Bahn-Station Wehrhahn ein Blutbad an. Mehrere der zwölf Menschen in der Gruppe sind Juden, Zuwanderer aus Osteuropa. Schnell gerät ein Mann mit Kontakten zur rechtsradikalen Szene unter Verdacht. Und wird nun freigesprochen. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagt der Vorsitzende Richter Rainer Drees dazu. Es blieben „erhebliche Zweifel an der Täterschaft“ des 52 Jahre alten Angeklagten – auch wenn dieser „extrem fremdenfeindlich“ und geltungssüchtig sei und im Prozess immer wieder gelogen habe.

Dennoch versucht Drees die Warnung eines Nebenklägeranwalts vor „dem schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs“ zu entkräften: „Die Entscheidung beruht nicht auf Bauchgefühl.“ Die Kammer sei schlicht nicht ausreichend überzeugt, dass der Mann auf der Anklagebank der Täter gewesen sei. Er führt zahlreiche Gründe an: Die Hauptbelastungszeugen unter den insgesamt 78 Vernommenen – vor allem zwei ehemalige Gefängniskumpane und zwei Ex-Freundinnen des Angeklagten – hätten sich in Widersprüche verwickelt. Sie hätten an vielen Stellen eigene Wahrnehmungen und spätere Rückschlüsse nicht auseinanderhalten können. Eine Ex-Freundin des Angeklagten habe dies mit ihrer langen Vernehmung auf der Polizeiwache gerechtfertigt: „Wenn sie vier, fünf Stunden da sitzen, ist das Gehirn auch Matsche.“ Richter Drees bilanziert solche Auftritte zweifelhafter Zeugen mit den Worten: „Vier unbrauchbare Aussagen können nicht zu einer brauchbaren Gesamtheit zusammengefügt werden.“

Ähnlich wertlos seien die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten gewesen. „Insgesamt sieht die Kammer den Angeklagten als jemanden, der maßgeblich geleitet wird durch Geltungssucht, Aktionismus und mangelnde Selbstreflexion. Er scheidet als Auskunftsquelle zur Ermittlung der Wahrheit im Wesentlichen aus.“

Der 52-Jährige zeigt während der Urteilsbegründung keinerlei Minenspiel. Vor den Fotografen versteckt sich der Militaria-Fan hinter Hut, Sonnenbrille und Aktendeckel. Die Staatskasse muss dem ehemaligen Bundeswehrsoldaten eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft sowie weitere erlittene Schäden zahlen. Der Angeklagte war unmittelbar nach der Tat bereits als Verdächtiger gehandelt worden. Später wurden die Ermittlungen eingestellt und erst Jahre später im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der NSU-Morde wieder aufgenommen. Aus Sicht des Anklägers und der Opfer führt eine Kette von Indizien und Zeugenaussagen zwangsläufig auf die Spur des nun Freigesprochenen, der ganz in der Nähe des Anschlags wohnte, einen Militarialaden gegenüber der Sprachschule führte und laut Zeugenaussage Ähnlichkeit mit jemandem hat, der die Explosion beobachtet haben soll. „Das ist kein guter Tag für die Justiz und ein schlechter Tag für die Opfer des Anschlags“, sagt der Nebenklage-Anwalt Michael Rellmann.

Es bleibt die Frage nach dem großen Unbekannten. Er soll nach Überzeugung sowohl der Kammer als auch der Anklage am Tatort auf einem Stromkasten gesessen und die Detonation mit einem Fernzünder ausgelöst haben. „Die Ähnlichkeit belastet den Angeklagten am stärksten“, stellt Drees fest. Sie beweise aber nicht seine Schuld. Von den Opfern sei niemand zur Urteilsverkündung erschienen, sagt Anwalt Rellmann. Viele seien heute noch traumatisiert. „Das Leben aller ist aus der Bahn geworfen worden.“ Auch die Ehe des Paares, das sein ungeborenes Kind bei der Detonation verloren hatte, habe das Leid nicht überstanden.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, zeigte sich „bestürzt“ über den Freispruch. Es sei „nicht nur schmerzhaft, sondern zutiefst enttäuschend“, dass die Täter 18 Jahre nach dem Anschlag noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen würden. „Auch wenn ich den Freispruch des Angeklagten nicht nachvollziehen kann, so respektiere ich die Entscheidung des Gerichts.“ Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision einzulegen.

Bettina Grönewald, dpa

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