"Quasi"-Impfpflicht in Deutschland: Kitas müssen Eltern ohne Impfberatung melden
Kitas müssen ab jetzt dem Gesundheitsamt Eltern melden, die keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können: Handelt es sich um eine "Quasi"-Impfpflicht?
Seit Anfang des Jahres machen sich diverse Infektionen und Viren in Deutschland und Europa breit. Parallel dazu stellt sich auch seitdem die Frage der Impfpflicht, da sich viele aufgrund fehlender Impfungen mit Krankheiten wie zum Beispiel die Masern anstecken. Noch gibt es keine Impfpflicht in Deutschland, doch dafür billigte vergangene Woche die Bundesregierung zum Thema Impfen ein neues Gesetz. Kann man dieses als "Quasi"-Impfpflicht betrachten?
Kitas müssen Eltern melden: "Quasi"-Impfpflicht?
Letzten Freitag billigte der Bundesrat das Gesetz, das Kitas zukünftig verpflichtet, Eltern beim Gesundheitsamt zu melden, die keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können.
Damit will die Bundesregierung den Druck auf die Eltern erhöhen, um Impflücken weiter zu schließen. Auch wenn das keiner Impfpflicht gleichkommt, könnte man schon fast von einer "Quasi"-Impfpflicht sprechen.
Das "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" sieht außerdem erweiterte Meldepflichten vor, um Krankheitsausbrüche schneller in den Griff zu bekommen. So muss unter anderem das Auftreten der sogenannten Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften künftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Zudem soll das Robert-Koch-Institut (RKI) bis spätestens 2021 ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufbauen. Dort sollen dann alle Daten von Ärzten, Laboren, Behörden und vom RKI zu übertragbaren Krankheiten zusammenfließen.
Weiteres Vorgehen der "Quasi"-Impfpflicht: Verweigerung der Beratung wird mit Bußgeld geahndet
Bereits mit dem Präventionsgesetz war 2015 eine verpflichtende Impfberatung vor der Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung eingeführt worden. Wer sich verweigert, dem kann das Gesundheitsamt schon jetzt ein Bußgeld von 2500 Euro auferlegen. Die Kitas mussten die betreffenden Eltern bisher allerdings nicht verpflichtend an das Gesundheitsamt melden.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht, diese wird aber von den obersten Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen. AZ
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