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Intelligenz darf kein Kündigungsgrund sein

Kommentar Von Stefan Stahl
14.07.2019

Die Bundesagentur für Arbeit entlässt ihre Finanzchefin Valerie Holsboer. Das Absurde: Ihr wird keine Verfehlung vorgeworfen. Ihre Entlassung ist ein großer Fehler.

Das erinnert an die schlimmsten Zeiten der Bundesagentur für Arbeit, als Vorstandschef Gerster nach einem Berater-Skandal 2004 gehen musste. Nun wird die Finanzchefin der Behörde geschasst. Was absurd ist: Die angesehene Juristin Valerie Holsboer muss weichen, obwohl ihr – anders als im Fall Gerster – keine konkreten Verfehlungen vorgehalten werden. Sie wurde von ihrem Posten abberufen, weil es der mächtige Arbeitgebervertreter Peter Clever so will. Die Expertin scheint dem Funktionär zu selbstbewusst geworden zu sein. Holsboer wird der Vorwurf mangelnder Loyalität gegenüber dem Arbeitgeberlager zum Verhängnis – und das, obwohl sie von Unternehmerseite, auch von Clever, für den Posten einst auserkoren wurde.

Bundesagentur für Arbeit entlässt Holsboer: ein großer Fehler

Doch eigenständiges und unkonventionelles Denken, also Intelligenz, darf kein Entlassungsgrund sein. Insofern hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur mit seiner Entscheidung, die BA-Karriere Holsboers zu beenden, einen großen Fehler begangen. So beschädigen die Funktionäre des Nürnberger Intrigantenstadls das Image der Bundesagentur, welches Gersters Nachfolger Weise und Scheele mühsam wieder aufgebaut haben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.07.2019

Intelligenz ist schwer zu beweisen, that´s the problem, hi, hi