Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. USA: Ist der Enthüller ein Spion?

USA
25.05.2019

Ist der Enthüller ein Spion?

Julian Assange kürzlich beim Verlassen eines Gerichts.
Foto: Matt Dunham, dpa

Die Anklageschrift gegen Julian Assange beunruhigt. Warum renommierte Experten darin einen Angriff auf die Pressefreiheit sehen

Das mögliche Strafmaß klingt gewaltig. Doch noch mehr sind amerikanische Menschenrechtsaktivisten über die Begründung besorgt: Die US-Justiz hat die Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange von einem auf 18 Punkte ausgeweitet, womit dem 47-Jährigen bei einer Auslieferung und Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft drohen würden. Überraschend wird Assange, der 2010 geheime militärische und diplomatische Dokumente unter anderem zum Irak-Krieg und zum Afghanistan-Einsatz veröffentlicht hatte, nun auch eines Verstoßes gegen das Anti-Spionagegesetz von 1917 bezichtigt.

Dieser Anklagepunkt besitzt enorme politische Sprengkraft. Bei der Bekanntgabe der ersten Anklage vor sechs Wochen hatten selbst konservative Blätter wie das Wall Street Journal begrüßt, dass Assange wegen einer Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning zum Knacken des Regierungsnetzwerks und nicht wegen Spionage verfolgt werde. Schon die Obama-Regierung hatte diesen Vorwurf, der bisher nur gegen Soldaten und Beamte erhoben wurde, wegen eines möglichen Verstoßes gegen die in der US-Verfassung garantierte Pressefreiheit fallengelassen.

Die Kehrtwende der Trump-Regierung stößt auf scharfe Kritik. „Die Anklage beruht fast ausschließlich auf dem Verhalten, das investigative Journalisten täglich an den Tag legen“, sagte Jameel Jaffer vom Knight First Amendment Institut der New Yorker Columbia University: „Das ist als frontaler Angriff auf die Pressefreiheit zu verstehen.“ Ähnlich äußerte sich der legendäre US-Enthüllungsjournalist Seymour Hersh, der unter anderem die Massaker während des Vietnam-Krieges aufdeckte: „Heute Assange, morgen vielleicht die New York Times und andere Zeitungen, die viele der wichtigen Informationen druckten, die Assange heranschaffte.“ Der renommierte Harvard-Jurist Alan Dershowitz, der Präsident Donald Trump in der Auseinandersetzung um die Mueller-Untersuchung vehement noch verteidigt hatte, warnt nun: „Das ist eine sehr, sehr beunruhigende Entwicklung.“

Assange ist in Großbritannien wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA haben seine Auslieferung beantragt. Im linksliberalen Teil der amerikanischen Öffentlichkeit ist der Aktivist höchst unbeliebt, seit er die von russischen Hackern gestohlenen E-Mails der Demokraten-Partei veröffentlichte und damit Trump im Wahlkampf direkt half. „Ich liebe Wikileaks“, schwärmte Trump im Oktober 2016. Inzwischen behauptet er, die Plattform kaum zu kennen.

Die Anklageschrift beruht nicht auf diesen Vorfällen, sondern auf den Ereignissen von 2010. Damals veröffentlichte Assange hunderttausende vertrauliche Dokumente des US-Außenministeriums und -Militärs, die Computerexpertin Manning beschafft hatte. Offiziell wollte sich das Washingtoner Justizministerium zu dem Fall nicht äußern. Doch die Anklageschrift bezieht sich unter anderem auf Dokumente, in denen die Klarnamen von Menschen genannt werden, die das US-Militär oder US-Botschaften mit Informationen versorgten. Deren Leben soll Assange gefährdet haben.

„Unser Ministerium wertschätzt die Arbeit von Journalisten und dankt ihnen dafür“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Keineswegs wolle man investigative Recherche unterbinden. Doch Assange sei kein Journalist: „Kein verantwortlicher Akteur (…) würde absichtlich die Namen von Personen veröffentlichen, von denen er weiß, dass sie vertrauliche Quellen in Kriegsgebieten sind.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.