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Rechtspopulisten
07.03.2018

Ist die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz?

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland.
Foto: Paul Zinken, dpa

In Bayern stehen bislang nur einzelne AfD-Mitglieder unter Beobachtung, allerdings nicht die ganze Partei. Sollte sich das ändern?

Obwohl einzelne Mitglieder der Alternative für Deutschland regelmäßig völkische und nationalistische Töne anschlagen, geht der Verfassungsschutz noch vergleichsweise entspannt mit ihr um. In Bayern stehe eine „überschaubare Personenzahl“ unter Beobachtung, betonte ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz auf Anfrage.

Bei den Betroffenen handelt es sich danach um Mitglieder, die auch Kontakte zu den sogenannten Reichsbürgern oder zur rechtsextremistischen Szene pflegen. Bayerische Bundestagsabgeordnete der AfD sind nach Auskunft der Behörde nicht darunter. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft nach Angaben des Innenministeriums, ob die AfD als Partei offiziell beobachtet werden soll. Eine Entscheidung stehe aber noch aus.

Grünen-Chef will AfD beobachten lassen

Die Forderung des Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck, die AfD insgesamt stärker vom Verfassungsschutz unter die Lupe nehmen zu lassen, stößt in den anderen Parteien auf wenig Unterstützung. Es bestehe die Gefahr, ihr dadurch einen „Märtyrerstatus“ zu verschaffen, betonte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer gegenüber unserer Zeitung. Wenn es aber zu einer engeren Zusammenarbeit von AfD und der Pegida-Bewegung komme, müssten die Behörden „eingehend prüfen, ob eine Beobachtung der AfD oder von Teilen der AfD angezeigt ist“, sagte Mayer, der in der neuen Bundesregierung Staatssekretär im Innenministerium wird. Die Politik sollte sich dabei allerdings heraushalten und den zuständigen Behörden vertrauen.

Auch der FDP-Innenexperte Stephan Thomae forderte im Umgang mit der AfD „mehr Gelassenheit“. Wörtlich sagte er: „In einer Demokratie muss die Entzauberung einer extremen Partei in erster Linie politisch im Parlament ausgetragen werden.“ Man müsse nicht auf jede Provokation der AfD hektisch reagieren. Sollte es allerdings tatsächlich Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen geben, „muss über eine nachrichtendienstliche Beobachtung nachgedacht werden“. Justizminister Heiko Maas (SPD) hält eine teilweise Beobachtung der Partei für möglich: „Zumindest einige Gruppen der AfD scheinen es darauf abgesehen haben, auch für Neonazis zu einer neuen politischen Heimat zu werden.“

Ex-Verfassungsschützer warnt vor Aktionismus

Hans-Jörg Geiger war selbst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz – und warnt vor übertriebenem Aktionismus. Der Dienst, sagt der 75-Jährige, sei ein Frühwarnsystem, das kontinuierlich Informationen sammle und nicht erst auf einen Glockenschlag hin tätig werde. „Die gesetzlichen Hürden, die AfD als Ganzes unter Beobachtung zu stellen, liegen hoch“, betont er im Gespräch mit unserer Zeitung. „Das heißt allerdings nicht, dass nicht einzelne Mitglieder oder Gruppierungen innerhalb der Partei beobachtet werden dürfen, die durch einschlägige Äußerungen oder Auftritte auffallen. Bei der Linkspartei und ihrer kommunistischen Plattform gab es das auch.“

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