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Flüchtlinge
04.01.2018

Ist jeder vierte positive Asylbescheid fehlerhaft?

Viele Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind wohl falsch.
Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

Nach dem Skandal um Franco A. werden Asylbescheide noch einmal geprüft. Dabei offenbart sich, dass viele der Bescheide fehlerhaft sind.

Ist jeder vierte positive Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge falsch? Erste, allerdings noch vorläufige Zahlen aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) legen diesen Verdacht nahe. Wie aus einer Antwort seines Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, die unserer Berliner Redaktion vorliegt, hat das Bundesamt bislang 905 positive Asylentscheide aus den Jahren 2015 und 2016 noch einmal überprüft und dabei festgestellt, dass etwa jeder vierte Bescheid nicht korrekt war.

Bisher wurden 905 Asylbescheide geprüft - und jeder vierte ist fehlerhaft

Als Folge des Falles Franco A., dem es als Bundeswehrsoldat gelungen war, mit einer gefälschten Identität vom Bundesamt als Bürgerkriegsflüchtling aus Syrien anerkannt zu werden, hatte de Maizière eine vorzeitige Überprüfung versprochen. Mehr als 100.000 Bescheide, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle im schriftlichen Verfahren ausgestellt wurden, ohne dass die Antragsteller persönlich gehört wurden, sollten sofort neu bearbeitet werden.

Abgeschlossen wurden davon bislang 905 Fälle. Im zweiten Quartal des vergangenen Jahres wurde danach in 20,6 Prozent der Fälle ein positiver Bescheid widerrufen, im dritten Quartal sogar in 33,3 Prozent der Fälle. Gründe für den Widerruf können unter anderem die dauerhaft verbesserte Sicherheitslage im Herkunftsland sein oder aber auch die Tatsache, dass ein Antragsteller in der Zwischenzeit eine Straftat begangen hat.

Die hohe Zahl an offensichtlich falschen positiven Bescheiden wollte das Innenministerium nicht kommentieren. Aufgrund der geringen Zahl an Entscheidungen sei „noch keine dezidierte Einschätzung möglich“, hieß es. Jedem abgelehnten Asylbewerber stehe der Rechtsweg offen.

Lesen Sie hier unseren Kommentar: Fehler bei Asylbescheiden müssen korrigiert werden

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.01.2018

Die Stichprobengröße 905 von ca. 100.000 Fällen ist in der Tat noch zu klein, um repräsentativ zu gelten. Eine Fehlerquote von 20 - 33% (zu Ungunsten Deutschlands) läßt allerdings nichts Gutes erahnen...

Wer die 100.000 Fälle bei einem derzeitigen Antragsstau von noch 75,000 Fällen in angemessener Zeit nochmal aufnehmen soll, bleibt offen.
Wobei mir dieser Umstand lediglich Achselzucken entlocken kann, denn 2017 betrug, wenn man die (zweifelhaften) offiziellen Zahlen zugrunde legt, die Ausreisequote der abgelehnten Asylbewerber rund 5 %, die reine Abschiebequote ca. 4 %.

Das bedeutet, faktisch bleiben sowieso die allermeisten derer hier, die das wollen, Ausweisung hin oder her.